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Kategorien-Archiv: Artikel
Grüne Vorwahlen
Ein Hauch von Revolution lag in der Luft an jenem Sonntagabend, als sich eine bunt gemischte Gruppe von Leuten traf, um an einem kleinen politischen Experiment zu arbeiten. Manche von ihnen wussten von den harten Sitzungen in den ersten Jahren der Grünen zu berichten, andere hatten vor Jahren einmal als Bezirksrat gearbeitet, wieder andere waren gut in Sachen Public Relations oder Medien und viele waren Experten in puncto Internet. Ihnen allen war eines gemeinsam: sie interessierten sich für einen Bereich der Politik, der normalerweise eher in den Chronikseiten der Tageszeitungen Platz in Anspruch nehmen kann–die Wiener Kommunalpolitik. Die SPÖ, die im Gemeinderat und Landtag die absolute Mehrheit hat, bestimmt die Wiener Kommunalpolitik derart, dass die Opposition nur nebenbei erwähnt wird, solange sie nicht mit mehr oder weniger absurden Vorschlägen–beleuchtete Glastürme auf öffentlichem Grund als Parkgaragen (ÖVP), Einführung einer Stadtwache (FPÖ, ÖVP), Verwendung des Falco-Songs “Vienna Calling” als Wiener Landeshymne (BZÖ)–auf sich aufmerksam machen kann oder–so wie es die FPÖ tat–einen bizarren Vorwahlkampf mit ausländerfeindlichen Themen anzettelt. Die eigentlichen, wichtigen Themen und Positionen der Parteien bleiben den Wählern gegenüber weitgehend verborgen, weil sie innerhalb der einzelnen Parteien diskutiert werden und kaum nach außen dringen oder von den Medien nicht aufgegriffen werden. Dies wollte man nun ändern. print
Das Regierungsprogramm auf einen Blick
Was tut unsere Bundesregierung? Nun, wenn die Mitglieder gerade nicht streiten oder mit Astrologen diskutieren [Anmerkung: siehe hier], dann versuchen sie, das Regierungsprogramm umzusetzen. Das Regierungsprogramm. Dieses Papier, um das wochenlang gestritten wurde und das dann als krönender Abschluss der Koalitionsverhandlungen einem Haufen Journalisten und Journalistinnen präsentiert wurde, die dann binnen kurzem dem Volk erklären mussten, worum es geht. print
e-Voting, Teil III
Der Zahltag Wahltag rückt näher, und das äußert sich unter anderem darin, dass nun die Wählerverzeichnisse in den Räumlichkeiten der Hochschülerschaften zur Einsicht aufgelegt werden müssen. Normalerweise ist das eher ein Formalakt. Durch die neue technische Abwicklung der Wahl (siehe dazu auch meine letzten Berichte hier und hier) kam es offenbar bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse zu einigen Unregelmäßigkeiten. Zahlreiche Personen, darunter auch der Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Gruppe, scheinen trotz aufrechter Zulassung zum Studium nicht im WählerInnenverzeichnis auf. Alle Studierenden, die keinen Einspruch einlegen, werden somit vom Wahlrecht ausgeschlossen. [Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH Uni Graz] Zusätzlich sind einige Studierende laut WählerInnenverzeichnis für Studienrichtungen wahlberechtigt für die Sie nicht inskribiert sind oder es fehlen gültig inskribierte Studienrichtungen. Michael Schöndorfer, stv. Vorsitzender der ÖH Uni Graz stellt dazu fest: “Neben der Tatsache, dass die Zuordnung der inskribierten Studienrichtungen zu den wahlberechtigten Studierenden völlig fehlerhaft ist, sind Studierende an der Uni Graz auch für Studienrichtungen (Bauingenieurwesen) wahlberechtigt, die an unserer Uni gar nicht angeboten werden.” (Quelle: Presseaussendung der ÖH Uni Graz) Alle, die sich für e-Voting registriert haben, können die Wahlberechtigung online überprüfen. Allen anderen bleibt nichts anderes übrig als bis zu vier Wochen vor dem letzten Wahltag, also bis zum 30. April, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und gegebenenfalls ebenfalls innerhalb dieser Frist Einspruch zu erheben. Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten müssen laut HSWO 2005 §20 in der Zeit von 5 Wochen bis 4 Wochen vor dem letzten Wahltag in den Räumen der Hochschülerschaften an den Universitäten aufgelegt werden, innerhalb dieser Zeit kann das Wählerverzeichnis schriftlich bei dem oder der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission beeinsprucht werden. Diese muss dann bis 3 Wochen vor dem letzten Wahltag über die Einsprüche entscheiden, wobei gegen die Entscheidung der Wahlkommission keine Rechtsmittel zulässig sind. “Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Verzeichnisse durchzuführen, wenn durch Vorlage geeigneter Urkunden oder Belege deren Unrichtigkeit bewiesen wird.” Ich nehme an, eine e-mail ist nicht ausreichend. Ich weiß nicht ob “schriftlich” wonders definiert ist, aber in §68 HSWO steht unter anderem: “Werden mittels E-Voting abgegebene Stimmen für ungültig erklärt, so sind die betroffenen Wählerinnen und Wähler schriftlich darüber zu verständigen. [...] Zusätzlich hat eine Verständigung per E-Mail, Telefon oder Fax zu erfolgen, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen.[...]” Wer sich also, so wie eine Mitbegründerin von papierwahl.at, nicht im Wählerverzeichnis findet, sollte den Einspruch per eingeschriebenem Brief an die Wahlkommission schicken und dem Schreiben eine Studienbestätigung oder Ähnliches beilegen. Hat jemand von euch einen Fehler im Wählerverzeichnis entdeckt? Bitte um Kommentare print
e-Voting, die zweite
Seit meinem ersten Artikel über e-Voting haben sich ein paar Dinge getan:
* Wissenschaftsminister Hahn hat in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage die Kosten des Projekts offen gelegt.
* Auf der "Whistleblower"-Website Wikileaks ist eine Anleitung zur Bedienung des e-Voting-Systems aufgetaucht, die Anlass zur Sorge gibt.
* Zu guter Letzt wurde bekannt, dass die eingesetzte Software der Firma Scytl bei vergangenen Wahlen nicht besonders gut abgeschnitten hat.
Auffällig ist, dass die gesamte Tätigkeit der Wahlkommissionen und Unterkommissionen, vom Erstellen der Wählerlisten zu den Niederschriften der Sitzungen und schlussendlich zur Verständigung der gewählten Kandidaten, im elektronischen System abgebildet wird.
Das heißt aber auch, dass die Papierwahl nicht viel sicherer als die elektronische Wahl ist.
Veröffentlicht in Artikel Getagged e-Voting, Hochschülerschaft, ÖH, Politik, Security, Wahlen 3 Kommentare

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