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	<title>imrich.net &#187; Audimax</title>
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		<title>ÖH-Wahlen: Wie geht&#8217;s weiter?</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 12:59:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Laut einem Bericht des Standard müssen die ÖH-Wahlen an der Universität Wien und eventuell auch an der Uni Salzburg wiederholt werden, weil zumindest eine der vielen Anfechtungen der Wahl Erfolg hatte. Ich habe schon einiges zu den letzten ÖH-Wahlen und dem e-Voting-Desaster berichtet: e-Voting und die ÖH-Wahlen e-Voting, die zweite ÖH-Wahlen: Zum Start Wie geht es nun weiter? Die Bundeswahlkommission verständigt die wahlwerbenden Gruppen an der Uni Wien (also die Fraktionen). Diese haben nun zwei Wochen Zeit, um beim Wissenschaftsminister (oder vielleicht bald Wissenschaftsministerin) gegen die Entscheidung der Wahlkommission zu berufen. Wenn dies nicht geschieht, wird die Entscheidung mit Ende der Frist rechtskräftig.  Sobald die Entscheidung der Wahlkommission rechtskräftig ist, muss die Wahl wiederholt werden (an der Uni Wien). Dabei kommt §60 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (im Folgenden HSWO 2005) zur Anwendung: Wahlwiederholung § 60. (1) Ist auf Grund eines Einspruches wegen Verletzung der Bestimmungen über das Wahlverfahren die Wiederholung einer Wahl notwendig, so ist diese Wahl innerhalb von 60 Tagen ab der Rechtskraft der Entscheidung durchzuführen. Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und die Zulassungsfristen sind in diesen Zeitraum nicht einzurechnen. (2) Die Wahlwiederholung für Wahlen von Universitätsvertretungen und Studienvertretungen ist jeweils in einer Woche von Dienstag bis Donnerstag durchzuführen. Die Abhaltung der Wahlwiederholung während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und innerhalb der Zulassungsfristen ist unzulässig. Die Wahltage sind nach Anhörung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten von der Bundesministerin oder dem Bundesminister durch Verordnung festzulegen. (3) Der Wahlwiederholung liegen die zur aufgehobenen Wahl zugelassenen Wahlvorschläge zugrunde, soweit diese nicht spätestens am achten Tag vor der Wahl zurückgezogen werden. Die Einbringung und Zulassung von neuen Wahlvorschlägen auch neuer wahlwerbender Gruppen ist zulässig. Der von der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe bei den aufgehobenen Wahlen eingebrachte Wahlvorschlag gilt als zurückgezogen, wenn der neue Wahlvorschlag von der Wahlkommission zugelassen wird. (4) Wird die Entscheidung über die Aufhebung der Wahl erst im letzten Viertel der Funktionsperiode rechtskräftig, entfällt die Wahlwiederholung und die Organe haben ihre Funktion bis zum Ablauf der Funktionsperiode weiter auszuüben. (5) Diese Bestimmungen gelten auch für die Kandidaturen für Wahlen der Studienvertretungen. (6) Wird die Wahl zur Bundesvertretung an einer Universität für ungültig erklärt, so ist diese Wahl umgehend zu wiederholen. Absatz 4 wird selbstverständlich nicht zur Anwendung kommen, da die Funktionsperiode der ÖH-Organe zwei Jahre lang ist. Ob Absätze 5 und 6 momentan relevant sind weiß ich nicht, das hängt nicht zuletzt von der Entscheidung der Wahlkommission ab. Interessant ist Absatz 3: Im Gegensatz zu einer reinen Wiederholung der Wahl dürfen auch neue wahlwerbende Gruppierungen Wahlvorschläge einbringen. Ein Wahlvorschlag enthält unter anderem eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten einer wahlwerbenden Gruppe und muss mit Unterstützungserklärungen eingebracht werden. Die Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen ist abhängig davon, wie viele Studierende von dem zu wählenden Organ (Universitätsvertretung) vertreten werden&#8211;bei 65000 Wahlberechtigten sind 150 Unterstützungserklärungen (von wahlberechtigten Studierenden) notwendig (§26 HSWO, Formulare zu Kandidatur und Unterstützungserklärungen in Anhang 2 und 3). Es wäre also durchaus möglich, dass #unsereuni und #unibrennt einen eigenen Wahlvorschlag einbringen und damit an der Uni Wien kandidieren. Bis zur tatsächlichen Wiederholung der Wahl wird es allerdings noch einige Zeit dauern-auch wenn die Entscheidung der Bundeswahlkommission im Dezember rechtskräftig wird. Da die Wahl nicht innerhalb der Zulassungsfrist, nicht während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und jedenfalls von Dienstag bis Donnerstag durchgeführt werden muss, kommen Jänner und Februar quasi nicht in Frage. Eine interessante Frage ist, ob bei der Wahlwiederholung das oft kritisierte e-Voting-System und das ebenso undurchsichtige Wahladministrationssystem (unter anderem für die Auswertung der gesamten Wahl) wieder zur Anwendung kommen wird. Zurverfügungstellung des elektronischen Wahlsystems und Wahladministrationssystems § 61. Das von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zur Verfügung gestellte und gewartete elektronische Wahlsystem sowie das Wahladministrationssystem haben den Vorgaben von § 34 und § 39 HSG 1998 zu entsprechen und sind zu verwenden. Vorgezogene Stimmabgabe § 62. Den Wahlberechtigten an Universitäten ist die Stimmabgabe mittels E-Voting in Form einer vorgezogenen Stimmabgabe zu ermöglichen. Das elektronische Wahlsystem ist durchgehend von 08:00 Uhr am achten Tag bis 18:00 Uhr am vierten Tag vor dem ersten Wahltag für die Stimmabgabe mittels EVoting für die Wahlberechtigten verfügbar. Dieser Zeitraum kann durch eine Unterbrechung gemäß § 48 längstens bis 24:00 Uhr am vierten Tag vor dem ersten Wahltag verlängert werden. Wer weiß, vielleicht gibt es ja demnächst eine eilig erlassene Novelle der HSWO, die ohne die Paragraphen zum e-Voting auskommt? Vielleicht besinnt man sich eines besseren und nützt die Bürgerkarte so, wie man sie zu den EU-Wahlen verwenden kann. print]]></description>
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		<title>Einige Gedanken zur aktuellen Situation an den Universitäten</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Nov 2009 01:51:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In den letzten Wochen wurde ich (als ehemaliger Studierendenvertreter) öfters nach meiner Meinung zu den aktuellen Besetzungen und Demonstrationen an den Universitäten in Österreich und im gesamten deutschen Sprachraum gefragt. Hier sind einige Gedanken zu den verschiedenen Aspekten der Proteste-in loser Folge: Aus einer rein taktischen Sicht ist es sinnvoll, das Audimax zu besetzen. Über diese Aktion und über die große Demo wurde in allen nationalen und in vielen internationalen Medien berichtet (z.B. schon recht früh in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung). In den vergangenen Jahren hat es kaum eine Demo geschafft, so viel mediale Aufmerksamkeit zu generieren. Wenn mir jemand zu Beginn gesagt hätte, wie viele verschiedene Unis sich an #unibrennt beteiligen würden und wie lange die Sache andauern würde, hätte ich das für ausgeprochen utopisch gehalten. Es war besonders in den ersten Tagen und Wochen ausgesprochen sinnvoll, einen Livestream zu betreiben. Dadurch können sich Personen, die einen besetzten Hörsaal nicht betreten würden, ein Bild von der Situation und der politischen Stimmung machen. JournalistInnen und MitdemonstrantInnen können die Ereignisse mitverfolgen, ohne dort sein zu müssen. Über die Schäden wurde von der Presse falsch berichtet. Die Uni Wien ging ursprünglich von einem Schaden zwischen 50.000 bis 100.000 Euro aus. Diese Summe enthielt auch Kosten für Bewachung und anderes. In der Berichterstattung klang es so, als ob Sachschäden in dieser Höhe entstanden sind, das ist nicht richtig. Die Uni-Verwaltung dachte wohl an finanziellen Schaden. Ein demokratischer Staat muss dazu bereit sein, die Kosten, die den Universitäten und der Polizei durch die Proteste entstehen, zu tragen, sofern die Proteste friedlich verlaufen. Es wäre ausgesprochen bedenklich, eine Demonstration zu untersagen, weil der Polizei dadurch Kosten entstünden. Es ist mir unklar, wie es die Studierenden in Deutschland tolerieren können, dass besetzte Hörsäle auf Anweisung der Universitätsleitungen von der Polizei geräumt werden. Die Unis müssen ein Ort bleiben, an dem die freie Meinungsäußerung geschätzt und geachtet wird. Die Lage der Studierenden ist in den vielen verschiedenen Studienrichtungen der Universität Wien extrem unterschiedlich. Manche von den BesetzerInnen kritisierten Dinge betreffen viele Studierende der Uni Wien nur in geringem Maße oder gar nicht. Demnach ist es auch kein Wunder, dass die Bereitschaft der Studierenden, an den Demonstrationen teilzunehmen, von Studienrichtung zu Studienrichtung unterschiedlich ist. Basisdemokratie ist ein Hund. Für die BesetzerInnen hat sich das Prinzip Basisdemokratie&#8211;alle Entscheidungen werden im Plenum getroffen&#8211;vorerst bewährt. Gespräche mit Vertretern der Politik werden schwierig&#8211;und zwar für beide Seiten. Johannes Hahn und Werner Faymann wollen sich natürlich nicht in einen besetzten Hörsaal begeben, weil sie dort nur verlieren können. Das bleibt eine Sache für OppositionspolitikerInnen. Für ein Treffen mit Vertretern der Bundesregierung müssen die BesetzerInnen also VertreterInnen nominieren, diese mit einem großen Maß an Entscheidungsspielraum auszustatten und hoffen, dass das Verhandlungsergebnis danach auch vom Plenum akzeptiert wird. Wenn das nicht möglich ist, werden auch die Verhandlungen scheitern. Die ÖH ist eigentlich nicht umsonst da. Es ist eigentlich eine ihrer Aufgaben, als Vermittlerin zwischen der Politik oder der Universitätsverwaltung und den Studierenden aufzutreten. Daher haben sowohl das Rektorat als auch Johannes Hahn den Kontakt zu den Studierenden über die ÖH gesucht-diesmal eben mehr oder weniger vergeblich. Die ÖH versucht, sich mehr in die Sache einzubringen, das kann aber nicht davon ablenken, dass die ÖH im Vorfeld ziemlich versagt hat. Die Medien. Es hat mich überrascht, dass die Medienberichterstattung überwiegend positiv ausfällt. Natürlich gibt es den einen oder anderen negativen Ausreißer, wie etwa den Leitartikel des Profil vor ca. zwei Wochen oder einige manipulative Bilder in der Kronen Zeitung. Social Media ist angekommen. #unibrennt profitierte enorm von einer schnellen, niederschwelligen, breiten Kommunikation über facebook und Twitter. Die Videoplattfrom UStream hat sich auch bewährt. Blogs und Onlinemedien (vor allem derstandard.at) haben besser und schneller berichtet als es die klassischen Zeitungen konnten. print]]></description>
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