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	<title>imrich.net &#187; Hochschülerschaft</title>
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		<title>Wie man die ÖH-Wahlen manipuliert</title>
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		<pubDate>Wed, 25 May 2011 11:17:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[(derStandard.at hat diesen Artikel mit meiner Zustimmung übernommen.) Vom 24. bis 26. Mai sind wieder die Hochschülerschaftswahlen. Alle Studierenden sind dazu aufgerufen, zwei der vier Ebenen der ÖH direkt zu wählen. Auf der Ebene der Studienvertretungen darf jeder mehrere Personen namentlich wählen. Für die Ebene der Universitätsvertretung gilt ein Listenwahlrecht, man wählt also zum Beispiel den VSStÖ, die AG oder die GRAS. Natürlich kann man die Wähler durch Wahlkampf gewinnen, was die Fraktionen auf der UV-Ebene auch machen. Auf der Ebene der Studienvertretungen bietet sich aber eine andere Variante an-ich nenne sie die legale Wahlmanipulation. So geht&#8217;s: Unser wunderbares ÖH-Wahlrecht bietet jedem Studenten die Möglichkeit, in allen seinen Studienrichtungen die Studienvertretungen zu wählen. Praktischerweise kann man in Österreich nahezu beliebig viele Studienrichtungen an allen möglichen Unis belegen. Eine Ausnahme: man darf dieselbe Studienrichtung nicht an mehreren verschiedenen Unis gleichzeitig studieren. Praktischerweise läuft das dann so ab, dass manche VertreterInnen und SympathisantInnen von wahlwerbenden Gruppen links und rechts  sich als wahre studentische Multitasker erweisen und die drei Wahltage nützen, um ein Wahllokal nach dem anderen abzuklappern und dort die Stv-KandidatInnen zu wählen, die von einer Gruppierung unterstützt werden. Als normaler Student oder auch als Kandidat erkennt man diese Leute daran, dass sie zwar den expliziten Willen haben, für Studienrichtung A zu wählen, aber oft den Weg zum Wahllokal der Studienrichtung A, das ganz zentral eingerichtet ist und den StudentInnen der Studienrichtung A auf jeden Fall bekannt sein müsste, nicht alleine finden. Die Wahlbeobachter und Mitglieder der Unterkommission der Wahlkommission erkennen diese Leute daran, dass der Platz im Studentenausweis für die Stempel der verschiedenen Wahlkommissionen kaum ausreicht. Gerüchten zufolge werden manchmal auch mehrere Unis in mehreren Städten abgeklappert. Tatsächlich hatte ich auch einmal die Möglichkeit, die Statistik einer Studienrichtung einzusehen, in der man sehr genau erkennen konnte, dass sich in den Sommersemestern mit ÖH-Wahlen bedeutend mehr Studierende neu für diese Studienrichtung angemeldet hatten als in den anderen Sommersemestern. Kann man auf diese Art das Ergebnis merklich beeinflussen? Ja, man kann. Manche kleinere Studienvertretungen haben vielleicht insgesamt 500 Wahlberechtigte. Bei den üblichen 20-30% Wahlbeteiligung bedeutet das, dass die sehr beliebten KandidatInnen froh sein können, wenn sie über 100 Stimmen bekommen. Beispielsweise 30 zusätzliche Stimmen machen da einen großen Unterschied&#8211;für eine Basisgruppe oder eine andere Organisation sind die aber einfach aufzutreiben. Und nun zur Königsdisziplin: Nicht immer ist es einfach, eine sinnvolle Anzahl an KandidatInnen (je nach Stv 3-5)  aus den StudentInnen einer Studienrichtung zu rekrutieren. Damit man nicht nur eine oder zwei Personen auf dem Wahlvorschlag hat stellt man dann einfach Leute auf, die irgendwas anderes studieren, denn schließlich bekommt man ja ohnehin die Stimmen der eigenen FraktionswählerInnen und ein paar echte WählerInnen wird man wohl durch Cocktails und andere Goodies oder durch &#8220;Wir sind die Guten&#8221;-Wahlpropaganda davon überzeugen können, dass-als frei erfundenes Beispiel-eine Studentin der Medienwissenschaften super die Interessen von Mathematikstudierenden vertreten kann. &#160; print]]></description>
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		<title>e-Voting: Abschied mit Freude</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Apr 2010 18:55:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Über das vom Wissenschaftsministerium unter Johannes Hahn begonnene e-Voting-Projekt bei den Hochschülerschaftswahlen habe ich hier in diesem Blog schon kritisch berichtet (e-Voting und die ÖH-Wahlen, e-Voting, die zweite, ÖH-Wahlen: Zum Start, Besser wählen mit Bürgerkarte, ÖH-Wahlen: Wie geht’s weiter?). Umso mehr freut es mich, dass Hahns Nachfolgerin Beatrix Karl sich dazu entschlossen hat, das e-Voting-Projekt nicht mehr weiterzuführen. In einem Interview, das sie dem Standard Anfang April gegeben hat, kommt zwar klar hervor, dass sie die demokratischen Defizite in der Umsetzung des e-Voting-Systems nicht kapiert hat (&#8220;Es gibt keine Sicherheitsbedenken.&#8220;, &#8220;&#8230;vom System her hat es ja funktioniert.&#8220;), aber man kann sich ja mal über das Ergebnis freuen. Wer möchte, kann den ÖVP-freundlichen Evaluationsbericht, von dem die Rede ist, von der Seite des e-Voting-Kompetenzzentrums herunterladen, dessen ehemaliger Leiter (laut Hahn ein unabhängiger Experte) jetzt für die ÖVP-nahe Aktionsgemeinschaft arbeitet (Bericht dazu).   print]]></description>
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		<title>ÖH-Wahlen: Wie geht&#8217;s weiter?</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 12:59:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Laut einem Bericht des Standard müssen die ÖH-Wahlen an der Universität Wien und eventuell auch an der Uni Salzburg wiederholt werden, weil zumindest eine der vielen Anfechtungen der Wahl Erfolg hatte. Ich habe schon einiges zu den letzten ÖH-Wahlen und dem e-Voting-Desaster berichtet: e-Voting und die ÖH-Wahlen e-Voting, die zweite ÖH-Wahlen: Zum Start Wie geht es nun weiter? Die Bundeswahlkommission verständigt die wahlwerbenden Gruppen an der Uni Wien (also die Fraktionen). Diese haben nun zwei Wochen Zeit, um beim Wissenschaftsminister (oder vielleicht bald Wissenschaftsministerin) gegen die Entscheidung der Wahlkommission zu berufen. Wenn dies nicht geschieht, wird die Entscheidung mit Ende der Frist rechtskräftig.  Sobald die Entscheidung der Wahlkommission rechtskräftig ist, muss die Wahl wiederholt werden (an der Uni Wien). Dabei kommt §60 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (im Folgenden HSWO 2005) zur Anwendung: Wahlwiederholung § 60. (1) Ist auf Grund eines Einspruches wegen Verletzung der Bestimmungen über das Wahlverfahren die Wiederholung einer Wahl notwendig, so ist diese Wahl innerhalb von 60 Tagen ab der Rechtskraft der Entscheidung durchzuführen. Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und die Zulassungsfristen sind in diesen Zeitraum nicht einzurechnen. (2) Die Wahlwiederholung für Wahlen von Universitätsvertretungen und Studienvertretungen ist jeweils in einer Woche von Dienstag bis Donnerstag durchzuführen. Die Abhaltung der Wahlwiederholung während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und innerhalb der Zulassungsfristen ist unzulässig. Die Wahltage sind nach Anhörung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten von der Bundesministerin oder dem Bundesminister durch Verordnung festzulegen. (3) Der Wahlwiederholung liegen die zur aufgehobenen Wahl zugelassenen Wahlvorschläge zugrunde, soweit diese nicht spätestens am achten Tag vor der Wahl zurückgezogen werden. Die Einbringung und Zulassung von neuen Wahlvorschlägen auch neuer wahlwerbender Gruppen ist zulässig. Der von der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe bei den aufgehobenen Wahlen eingebrachte Wahlvorschlag gilt als zurückgezogen, wenn der neue Wahlvorschlag von der Wahlkommission zugelassen wird. (4) Wird die Entscheidung über die Aufhebung der Wahl erst im letzten Viertel der Funktionsperiode rechtskräftig, entfällt die Wahlwiederholung und die Organe haben ihre Funktion bis zum Ablauf der Funktionsperiode weiter auszuüben. (5) Diese Bestimmungen gelten auch für die Kandidaturen für Wahlen der Studienvertretungen. (6) Wird die Wahl zur Bundesvertretung an einer Universität für ungültig erklärt, so ist diese Wahl umgehend zu wiederholen. Absatz 4 wird selbstverständlich nicht zur Anwendung kommen, da die Funktionsperiode der ÖH-Organe zwei Jahre lang ist. Ob Absätze 5 und 6 momentan relevant sind weiß ich nicht, das hängt nicht zuletzt von der Entscheidung der Wahlkommission ab. Interessant ist Absatz 3: Im Gegensatz zu einer reinen Wiederholung der Wahl dürfen auch neue wahlwerbende Gruppierungen Wahlvorschläge einbringen. Ein Wahlvorschlag enthält unter anderem eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten einer wahlwerbenden Gruppe und muss mit Unterstützungserklärungen eingebracht werden. Die Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen ist abhängig davon, wie viele Studierende von dem zu wählenden Organ (Universitätsvertretung) vertreten werden&#8211;bei 65000 Wahlberechtigten sind 150 Unterstützungserklärungen (von wahlberechtigten Studierenden) notwendig (§26 HSWO, Formulare zu Kandidatur und Unterstützungserklärungen in Anhang 2 und 3). Es wäre also durchaus möglich, dass #unsereuni und #unibrennt einen eigenen Wahlvorschlag einbringen und damit an der Uni Wien kandidieren. Bis zur tatsächlichen Wiederholung der Wahl wird es allerdings noch einige Zeit dauern-auch wenn die Entscheidung der Bundeswahlkommission im Dezember rechtskräftig wird. Da die Wahl nicht innerhalb der Zulassungsfrist, nicht während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und jedenfalls von Dienstag bis Donnerstag durchgeführt werden muss, kommen Jänner und Februar quasi nicht in Frage. Eine interessante Frage ist, ob bei der Wahlwiederholung das oft kritisierte e-Voting-System und das ebenso undurchsichtige Wahladministrationssystem (unter anderem für die Auswertung der gesamten Wahl) wieder zur Anwendung kommen wird. Zurverfügungstellung des elektronischen Wahlsystems und Wahladministrationssystems § 61. Das von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zur Verfügung gestellte und gewartete elektronische Wahlsystem sowie das Wahladministrationssystem haben den Vorgaben von § 34 und § 39 HSG 1998 zu entsprechen und sind zu verwenden. Vorgezogene Stimmabgabe § 62. Den Wahlberechtigten an Universitäten ist die Stimmabgabe mittels E-Voting in Form einer vorgezogenen Stimmabgabe zu ermöglichen. Das elektronische Wahlsystem ist durchgehend von 08:00 Uhr am achten Tag bis 18:00 Uhr am vierten Tag vor dem ersten Wahltag für die Stimmabgabe mittels EVoting für die Wahlberechtigten verfügbar. Dieser Zeitraum kann durch eine Unterbrechung gemäß § 48 längstens bis 24:00 Uhr am vierten Tag vor dem ersten Wahltag verlängert werden. Wer weiß, vielleicht gibt es ja demnächst eine eilig erlassene Novelle der HSWO, die ohne die Paragraphen zum e-Voting auskommt? Vielleicht besinnt man sich eines besseren und nützt die Bürgerkarte so, wie man sie zu den EU-Wahlen verwenden kann. print]]></description>
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		<title>ÖH-Wahlen: Zum Start</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 16:38:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute starten die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft. Bis inklusive Freitag können Stimmen per e-Voting abgegeben werden, in der nächsten Woche dürfen dann alle wählen, die nicht für e-Voting registriert sind oder ihr Wahlrecht nicht elektronisch ausüben möchten. Seit meinem letzten Artikel zum Thema e-Voting hat sich einiges getan&#8230; Die Kosten Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro. (aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung) Die Sicherheit Wir erinnern uns: Das Wissenschaftsministerium hat die Wahlsoftware von der spanischen Firma Scytl zugekauft, deren Wahlsoftware schon einmal dazu geführt hat, dass eine Wahl wiederholt werden musste (damals hat die Software einige Stimmen &#8220;vergessen&#8221;). Natürlich bemüht man sich im Wissenschaftsministerium redlich darum, dass die elektronischen Wahlen so sicher wie möglich sind&#8211;oder zumindest so sicher wie möglich aussehen. Da ist ein eigenes &#8220;Zentrum für Sicherheit in der Informationstechnologie&#8221; dabei, das die Aufgabe hat, die Sicherheit zu zertifizieren, das Bundesrechenzentrum hat offenbar die Server in einem speziell abgesicherten Raum stehen, und so weiter. Ähnlichen Code ansehen? Weniger toll finde ich die Tatsache, dass die Software von Scytl nach wie vor eher eine &#8220;Black Box&#8221; ist, die irgendein Resultat ausspuckt, von dem man hoffen muss, dass es richtig ist. Problematisch ist, dass Scytl natürlich Geld mit der Software verdienen möchte und daher den Quellcode der Software möglichst geheim halten will. Vor einigen Tagen erreichte mich via Facebook die folgende Aussendung von studi.gv.at: Subject: Größtmögliche Transparenz und Sicherheit für E-Voting bei ÖH Wahlen Zehn Tage vor Beginn der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe zu den ÖH-Wahlen 2009 wird am Freitag der nächste Schritt zu größtmöglicher Transparenz und Sicherheit gesetzt. Wie vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugesagt und von zahlreichen Stellen begrüßt, wird die Programmierung &#8211; der sogenannte Quell-Code &#8211; der österreichischen Internetwahl-Lösung vorgelegt. Diese Vorgangsweise ist international einmalig und Teil des für Österreich ausgearbeiteten Sicherheits- und Qualitätspakets. Das kann man glauben-oder nicht. Es gibt sehr viele sicherheitsrelevante Programme, deren Quellcode vollständig offen verfügbar ist (in erster Linie Open-Source-Software). Möglichkeit zur Einsicht in den Code haben gemäß § 64 Abs. 7 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 die Mitglieder der Wahlkommissionen sowie die Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter der Wahlkommissionen. Man kann nur hoffen, dass die Wahlbeobachter alle Experten für e-Voting-Systeme sind (was aber wohl nicht der Fall sein wird). Während der ganztägigen Einsichtnahme, die in den Räumen des Bundesrechenzentrums stattfindet, stehen ihnen neben dem kompletten Quellcode, unter anderem Informationen über die verwendete Kryptographie und die Ausfallsicherheit zur Verfügung. Um ein eingehendes Prüfen des Codes zu ermöglichen, wird die Einsicht durch ein eigenes Computerprogramm unterstützt. Auch die befassten Programmierer, Kryptographen und Techniker stehen vor Ort für Erklärungen zur Verfügung. Das ist eine reine Alibiaktion. Binnen eines Tages wird es kaum jemandem möglich sein, das komplette Programm zu verstehen und auch noch die eine oder andere Sicherheitslücke zu finden. Dass die Einsicht durch ein eigenes Computerprogramm unterstützt wird mag eine Hilfe sein, es kann aber genauso gut dazu dienen, Lücken zu verstecken oder die Einsicht zu behindern. Aber gehen wir mal davon aus, dass es tatsächlich jemandem gelänge, binnen weniger Stunden eine Sicherheitslücke ausfindig zu machen&#8230; Um die Sicherheit der Wahlen zu gewährleisten und gleichzeitig größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einsicht zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Damit konnte das Ziel sichergestellt werden, dass der elektronische Teil der ÖH-Wahlen 2009 nicht nur rechtlich und technisch sondern auch bezüglich der Einbindung der Beteiligten einwandfrei vorbereitet werden konnte. Die Stillschweigevereinbarung (im Englischen NDA=Non-Disclosure-Agreement) ist eine ziemliche Frechheit. Wenn nun jemand eine Sicherheitslücke fände, dürfte er (oder sie) diese Lücke nicht veröffentlichen ohne dabei das NDA zu brechen. Das Nachrichtenportal heise.de (bzw. die Computerzeitschrift c&#8217;t) hat sich das Projekt genauer angesehen und schildert, wie diese Einsichtnahme ablief und wie die Auszählung funktioniert: Im Endeffekt wurde den Teilnehmern irgendein Code gezeigt, weder der Code, der verwendet wird, noch der Code, der zertifiziert wurde. Größere Teile der verwendeten Programmcodes fehlten überhaupt. Der Code war nicht dokumentiert und die Wahlbeobachter durften nicht mal die PCs angreifen. Der Code der Bürgerkartenumgebung, die zum Wählen verwendet wird, bleibt ebenso geheim. Sollten sich einzelne Wahlkommissionen dafür entscheiden, nicht per e-Voting wählen zu lassen werden sie dazu gezwungen. Die Securities hinderten die Wahlbeobachter sogar dabei, Notizen zu machen. Die Software, die für die Auszählung der Stimmen verwendet werden soll wurde nicht gezeigt. Nach der Wahl werden die Stimmzettel, die noch mit Namen versehen sind, auf eine CD gebrannt und der Bundeswahlkommission übermittelt. Die Bundeswahlkommission kann nun alle Stimmen entschlüsseln (wohlgemerkt, da sind noch die Namen dabei). Dazu sind mindestens 3 der 4 Mitglieder der Kommission notwendig. Somit hat die Bundeswahlkommission die Möglichkeit, festzustellen, wer wen gewählt hat. Die Stimmen werden erst dann von den Namen getrennt und gemischt. Anschließend gelangen sie über eine weitere CD-ROM an einen PC, auf dem die nicht zertifizierte Auszählungssoftware läuft. Den Wahlkommissionen bleibt nun nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass diese das d&#8217;Hondt&#8217;sche Verhältniswahlrecht kennt und richtig auszählen kann. Das betrifft übrigens die auf Papier abgegebenen Stimmen im selben Maße wie die elektronischen. Das war noch nicht alles Dabei sind noch weitere Sicherheitsrisiken vorhanden: Einerseits gibt es kaum einen Schutz gegen bösartige Software auf den Client-PCs (d.s. die PCs der Studentinnen und Studenten). Andererseits wurde auch bekannt, dass seit 2006 Fehler in der Bürgerkartenumgebung selbst bekannt sind. Ein Gutachten darüber wurde bisher nur auszugsweise veröffentlicht, der Rest wird geheim gehalten. Fazit Im Endeffekt kann man nur darauf hoffen, dass dieses leidige Projekt von Minister Hahn nach diesen Wahlen denselben Weg wie der leidige Plan, aus den CERN auszusteigen, geht. print]]></description>
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		<title>e-Voting, Teil III</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Apr 2009 01:34:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Zahltag Wahltag rückt näher, und das äußert sich unter anderem darin, dass nun die Wählerverzeichnisse in den Räumlichkeiten der Hochschülerschaften zur Einsicht aufgelegt werden müssen. Normalerweise ist das eher ein Formalakt. Durch die neue technische Abwicklung der Wahl (siehe dazu auch meine letzten Berichte hier und hier) kam es offenbar bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse zu einigen Unregelmäßigkeiten. Zahlreiche Personen, darunter auch der Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Gruppe, scheinen trotz aufrechter Zulassung zum Studium nicht im WählerInnenverzeichnis auf. Alle Studierenden, die keinen Einspruch einlegen, werden somit vom Wahlrecht ausgeschlossen. [Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH Uni Graz] Zusätzlich sind einige Studierende laut WählerInnenverzeichnis für Studienrichtungen wahlberechtigt für die Sie nicht inskribiert sind oder es fehlen gültig inskribierte Studienrichtungen. Michael Schöndorfer, stv. Vorsitzender der ÖH Uni Graz stellt dazu fest: &#8220;Neben der Tatsache, dass die Zuordnung der inskribierten Studienrichtungen zu den wahlberechtigten Studierenden völlig fehlerhaft ist, sind Studierende an der Uni Graz auch für Studienrichtungen (Bauingenieurwesen) wahlberechtigt, die an unserer Uni gar nicht angeboten werden.&#8221; (Quelle: Presseaussendung der ÖH Uni Graz) Alle, die sich für e-Voting registriert haben, können die Wahlberechtigung online überprüfen. Allen anderen bleibt nichts anderes übrig als bis zu vier Wochen vor dem letzten Wahltag, also bis zum 30. April, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und gegebenenfalls ebenfalls innerhalb dieser Frist Einspruch zu erheben. Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten müssen laut HSWO 2005 §20 in der Zeit von 5 Wochen bis 4 Wochen vor dem letzten Wahltag in den Räumen der Hochschülerschaften an den Universitäten aufgelegt werden, innerhalb dieser Zeit kann das Wählerverzeichnis schriftlich bei dem oder der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission beeinsprucht werden. Diese muss dann bis 3 Wochen vor dem letzten Wahltag über die Einsprüche entscheiden, wobei gegen die Entscheidung der Wahlkommission keine Rechtsmittel zulässig sind. &#8220;Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Verzeichnisse durchzuführen, wenn durch Vorlage geeigneter Urkunden oder Belege deren Unrichtigkeit bewiesen wird.&#8221; Ich nehme an, eine e-mail ist nicht ausreichend. Ich weiß nicht ob &#8220;schriftlich&#8221; wonders definiert ist, aber in §68 HSWO steht unter anderem: &#8220;Werden mittels E-Voting abgegebene Stimmen für ungültig erklärt, so sind die betroffenen Wählerinnen und Wähler schriftlich darüber zu verständigen. [...] Zusätzlich hat eine Verständigung per E-Mail, Telefon oder Fax zu erfolgen, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen.[...]&#8221; Wer sich also, so wie eine Mitbegründerin von papierwahl.at, nicht im Wählerverzeichnis findet, sollte den Einspruch per eingeschriebenem Brief an die Wahlkommission schicken und dem Schreiben eine Studienbestätigung oder Ähnliches beilegen. Hat jemand von euch einen Fehler im Wählerverzeichnis entdeckt? Bitte um Kommentare print]]></description>
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		<title>e-Voting, die zweite</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Apr 2009 16:12:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Seit meinem ersten Artikel über e-Voting haben sich ein paar Dinge getan:

    * Wissenschaftsminister Hahn hat in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage die Kosten des Projekts offen gelegt.
    * Auf der "Whistleblower"-Website Wikileaks ist eine Anleitung zur Bedienung des e-Voting-Systems aufgetaucht, die Anlass zur Sorge gibt.
    * Zu guter Letzt wurde bekannt, dass die eingesetzte Software der Firma Scytl bei vergangenen Wahlen nicht besonders gut abgeschnitten hat.
Auffällig ist, dass die gesamte Tätigkeit der Wahlkommissionen und Unterkommissionen, vom Erstellen der Wählerlisten zu den Niederschriften der Sitzungen und schlussendlich zur Verständigung der gewählten Kandidaten,  im elektronischen System abgebildet wird.
Das heißt aber auch, dass die Papierwahl nicht viel sicherer als die elektronische Wahl ist.
]]></description>
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		<title>e-Voting und die ÖH-Wahlen</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 01:34:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Heuer wird es bei den Hochschülerschaftswahlen erstmals möglich sein, per e-Voting an den Wahlen teilzunehmen. Als ehemaliger Fakultätsvertretungsvorsitzender und Noch-Student lasse ich mir das nicht entgehen-aber ganz ohne Bedenken läuft die Sache nicht ab. Hintergrund zu den ÖH-Wahlen Die Hochschülerschaftswahlen leiden seit langem unter einer relativ geringen Wahlbeteiligung. Alle Studierenden sind aufgerufen, ihre Vertreter auf zwei Ebenen zu wählen: einerseits die Universitätsvertretung, andererseits die Studienvertretung. Für die Universitätsvertretung gilt ein Listenwahlrecht, man kann also z.B. den VSStÖ, GRAS oder die AG wählen. Die Studienvertretungen werden per Personenwahlrecht besetzt, man darf aus der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten je nach Größe der zu vertretenden Studienrichtungen drei oder fünf Kreuze auf dem Wahlzettel machen. Die gewählten Organe entsenden dann &#8220;nach oben&#8221; in die beiden weiteren Ebenen der ÖH: die Studienvertretungen in die Fakultätsvertretungen* und die Universitätsvertretungen in die Bundesvertretung. Bis 2003 konnten die Studierenden übrigens alle vier Ebenen separat wählen. Eine Besonderheit des ÖH-Wahlrechts ist, dass ein Student, der mehrere Studienrichtungen inskribiert hat, die von unterschiedlichen Studienvertretungen betreut werden, für alle diese Studienvertretungen wahlberechtigt ist. Die Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen ist seit längerem eher gering und liegt generell um die 30%. Wozu e-Voting? Der Standard berichtete vor einigen Monaten über die Pläne und Motive des Wissenschaftsministers: Hahn will damit der &#8220;sich reduzierenden Wahlbeteiligung&#8221; entgegenwirken, barrierefreies Wählen für Behinderte sicherstellen und auf lange Sicht auch Kosten sparen. Außerdem erhofft er weniger &#8220;unbewusst falsche Stimmabgaben&#8221; (&#8220;Wahlprozess muss im Wahlvorgang nochmals bestätigt werden bevor er abgeschickt wird&#8221;) und eine &#8220;schnellere und zuverlässigere Resultatsermittlung&#8221;. (derStandard.at, 29.10.2007) Diese Motive sind schön und gut, sollten aber gut hinterfragt werden. Zu den ÖH-Wahlen sind über 200.000 Studierende wahlberechtigt. Das Ministerium verteilt 10.000 Chipkartenlesegeräte kostenlos, also könnten-falls alle Geräte einen Besitzer finden-weniger als 5% der Studierenden ihre Stimme per e-Voting abgeben. Ein Teil der e-Voting-Benützer wäre ohnehin zu den Wahlen gegangen, es scheint also unwahrscheinlich, dass die Wahlbeteiligung durch e-Voting um mehr als 4% zunimmt. Die Resultatsermittlung ging bisher eigentlich meistens recht schnell und zuverlässig. Dass das eine oder andere Ergebnis angefochten wird kommt vor, es scheint aber unwahrscheinlich, dass e-Voting zu einer geringeren Zahl an Anfechtungen führt. Allerdings sind die ÖH-Wahlen ein netter und bequemer Testlauf für e-Voting: die potentiellen Wähler sind jung, gebildet, leicht zu erreichen und eine vergleichsweise homogene Gruppe. Außerdem kennen sich die meisten gut mit Computern aus. Wie&#8217;s umgesetzt wird E-Voting wird in eine schmucke &#8220;Initiative zum Ausbau von Online-Serviceleistungen für Studierende&#8221; (Zitat aus dem Werbematerial) mit dem Namen studi.gv.at verpackt, an der neben dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung auch das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium und die Sozialversicherung beteiligt sind. Den Studierenden wird die Initiative auf mehrere Arten schmackhaft gemacht. &#8220;Keine Lust auf lange Behördenwege?&#8221;, &#8220;Stipendium bequem von zuhause beantragen?&#8221; und &#8220;Geld vom Finanzminister online zurückholen?&#8221; steht im Werbematerial. Wer registriert wurde und sich auf studi.gv.at einloggt, bekommt außerdem einen kostenlosen Platz auf der Gästeliste eines Clubbings als Zuckerl. Registrierung? Ja, man muss zu einem Informationsstand gehen und dort seine e-Card (Sozialversicherungskarte) zur Verwendung als Bürgerkarte freischalten lassen. Diese Bürgerkartenfunktion erlaubt es auch, Behördenwege online zu erledigen. Von den Lesegeräten, die man zur Verwendung der Bürgerkarte braucht, verschenken die Initiatoren (wohl allen voran das Wissenschaftsministerium) 10.000 Stück an die Studierenden, die sich zu e-Voting registrieren. Anmeldung und so weiter Zu e-Voting anmelden kann man sich einfach, indem man zu einem der Informationsstände geht, die studi.gv.at an den Unis organisiert und recht offensiv bewirbt. Ein amtlicher Lichtbildausweis und die e-Card sind natürlich notwendig. Die Registrierung selbst ist ein langer Prozess und dauert pro Person geschätzte 10 bis 15 Minuten. Der Mitarbeiter von studi.gv.at musste sich auf dem Laptop durch eine Vielzahl an Formularen durchklicken, mal seine eigene, mal meine e-Card in das Lesegerät stecken, Codes eintippen und so weiter. Ein wenig wunderte es mich, dass ich selbst nie ersucht wurde, einem Vertrag oder Benutzungsbedingungen zuzustimmen. Entweder es ist alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt, die für mich ohnehin gelten, oder der nette Mitarbeiter hat für mich zugestimmt. Sicherheitslücken gehen vor Daheim angekommen musste ich die Bürgerkartenumgebung aus dem Internet herunterladen und auf meinem PC installieren. Die Installation unter Windows Vista verlief einigermaßen klaglos. Interessant wurde es, als ich das nächste Mal einen Virenscanner über den PC liefen ließ. Da hat sich doch glatt eine Sicherheitslücke in die Bürgerkarten-Software eingeschlichen! Kaspersky hat eine nähere Beschreibung der Sicherheitslücke auf Viruslist.com veröffentlicht. Kurzzusammenfassung: &#8220;Hoch gefährlich&#8221; und &#8220;Remote&#8221;, d.h. ein Angreifer braucht keinen Zugang zum Computer, um seinen Angriff durchzuführen. Ablauf der Wahlen Bei der Durchführung der Wahlen wird miteingerechnet, dass einzelne Studierende Probleme mit dem e-Voting-System haben könnten. Aus diesem Grund werden die Wahlen folgendermaßen ablaufen: Frist für die Registrierung 18. Mai 2009 08:00 Beginn e-Voting 22. Mai 2009 18:00 Ende e-Voting Alle, die per e-Voting gewählt haben werden aus dem Wählerverzeichnis für die Papierwahl gestrichen. 26. Mai 2009 Beginn der Papierwahl 28. Mai 2009 Ende der Papierwahl und Auszählung aller Stimmen, auch der e-Voting-Stimmen Wahlbeeinflussung klassisch Wie bereits oben erwähnt ist es möglich, in Österreich beliebeg viele Studienrichtungen gleichzeitig zu inskribieren, solange man nicht eine Studienrichtung an mehreren Universitäten gleichzeitig belegt (das ist nämlich nicht gestattet). Die Wahlberechtigung für die Studienvertretung ergibt sich rein durch die Inskription, es ist für die Wahlen irrelevant, ob der Studierende tatsächlich die Lehrveranstaltungen besucht. Auf www.studi.gv.at/faq wird das folgendermaßen beschrieben: Was für Auswirkungen hat der Wahltourismus auf die ÖH-Wahlen? Das ÖH-Wahlrecht sieht die Möglichkeit für jede/n Studierende/n vor, in jede/r von ihr/ihm belegten Studienrichtung von ihrem/seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Belegt ein/e Studierende/r ein Studium nur um an der Wahl teilnehmen zu können, hat dies vorrangig wahltaktische Hintergründe, ist aber rechtlich zulässig. Diese Entwicklung ist nicht erwünscht und ist international unüblich. Es steht aber in keinem ursächlichen Zusammenhang mit E-Voting. Der Wahltourismus ist keine Manipulation der ÖH-Wahlen, sondern die Ausnützung rechtlicher Möglichkeiten und steht nicht in Zusammenhang mit E-Voting. Diese Taktik wird von vielen Fraktionen gerne angewandt und von den meisten ebenso gerne unter den Tisch gekehrt. Für die Mitglieder der einzelnen Wahlkommissionen ist es offensichtlich, wie viele Wähler schon anderwärtig wählen waren, weil bei jedem Wahlvorgang eine Nummer in den Studentenausweis gestempelt wird. [...]]]></description>
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