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	<title>imrich.net &#187; Security</title>
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		<title>Wikileaks: Spionage(abwehr) für Dummies</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 05:27:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[WikiLeaks hat am 1. Dezember einen ganzen Haufen neuer Dokumente veröffentlicht. Die Spy Files zeigen, welche Möglichkeiten Behörden und Geheimdienste haben, um ihre Bürger zu überwachen &#8212; mehr oder weniger gesetzeskonform, mehr oder weniger gründlich. Die Dokumente sind offenbar zu einem guten Teil Präsentationen, die Unternehmen auf einer der ISS-Konferenzen (Intelligence Support Systems for Lawful Interception, Criminal Investigation and Intelligence Gathering) gezeigt haben. Sie geben Aufschluss darüber, welche Fähigkeiten die von den Unternehmen angebotenen Produkte auf jeden Fall haben. Laut der Karte gibt es einige Unternehmen, die auch Verbindungen nach Deutschland haben. Von besonderem Interesse dürfte dabei die Firma DigiTask sein, die in den letzten Monaten oft in Verbindung mit dem deutschen &#8220;Staatstrojaner&#8221; genannt wurde. Dieser, auch &#8220;Quellen-Telekommunikationsüberwachung&#8221; und &#8220;Bundestrojaner&#8221; genannt, wird auf dem Computer der zu überwachenden Person installiert und hat die Aufgabe, den Behörden das Abhören von verschlüsselten Nachrichten zu gestatten, indem er diese vor dem Verschlüsseln oder nach dem Entschlüsseln abfängt. Der deutsche &#8220;Chaos Computer Club&#8221; (CCC) hat sich mit einer älteren und einer neueren Variante des Staatstrojaners beschäftigt und darin einige eklatante Sicherheitslücken gefunden: &#8220;Wir waren überrascht und vor allem entsetzt, daß diese Schnüffelsoftware nicht einmal den elementarsten Sicherheitsanforderungen genügt. Es ist für einen beliebigen Angreifer ohne weiteres möglich, die Kontrolle über einen von deutschen Behörden infiltrierten Computer zu übernehmen&#8221; sagte ein CCC-Sprecher. Der detaillierte Bericht ist sehr lesenswert: Wir sind hocherfreut, daß sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze keine fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht entwickeltem festen Moralfundament hängenblieb. Mittlerweile erkennen viele Antivirenprogramme die erste veröffentlichte Version als Schadprogramm und blocken es. In den Veröffentlichungen von WikiLeaks sieht man nun, wie die Firma DigiTask sich und ihre Abhörprogramme vorgestellt hat. DigiTask hat den Konferenzteilnehmern (Behördenvertreter etc.) offenbar wirklich ein System präsentiert*, das angeblich mit AES (Advanced Encryption Standard) verschlüsselt. Der CCC hat dann herausgefunden, dass zwar der Datenverkehr vom Trojaner zum Server verschlüsselt wird (und noch dazu über einen Server in den USA läuft), der Trojaner aber selbst die Befehle mehr oder weniger unverschlüsselt empfängt, was eine Sicherheitslücke darstellt. Interessanterweise geht die Präsentation auch explizit auf die Möglichkeit ein, weitere Programmbestandteile nachzuladen und &#8220;verbotene&#8221; Funktionalitäten der Software zu sperren. Was nützt es, das zu wissen? Wir erhalten Informationen darüber, was den Behörden beim &#8220;gewöhnlichen&#8221; Abhören von Datenverbindungen Probleme bereitet. Darunter sind&#8230; Informationen, die zwar entschlüsselt werden könnten, aber nicht gesammelt werden können TOR (auch verschlüsselt) Verwendung von Internetcafés, Hotspots usw. verschlüsselte Informationen, die nicht entschlüsselt werden können verschlüsselte Instant Messenger per TLS oder SSL verschlüsselte Verbindungen zu Mailservern mit PGP/GnuPG verschlüsselte E-Mails Websites, die HTTPS verwenden VPN-Verbindungen Informationen, die trotz Beschlagnahme (von Datenträgern) nicht erhalten werden können verschlüsselte Festplatten und andere Datenträger Das sind also jene Dinge, die man als Computernutzer tun kann, um zu verhindern, dass es Hacker/Geheimdienste/Industriespione usw. allzu leicht haben. Natürlich ist die Quellen-Telekommunikationsüberwachung genau darauf ausgerichtet, diese Probleme zu umgehen. Die Software dazu muss aber zuerst auf den Computer gelangen &#8212; und das ist einiges an Arbeit, weil es mitunter physischen Zugriff auf den Computer erfordert. &#160; *kleines Glossar: RFS: remote forensics software LI: lawful interception druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>Wie man mit Hilfe der Uni Wien einigermaßen sicher in WLANs surft</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 12:22:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vor ein paar Tagen ist das Firefox-Add-On Firesheep (Bericht) auf einer Konferenz vorgestellt worden. Firesheep untersucht den Datenverkehr in drahtlosen Netzen (WLAN) auf Pakete, die unverschlüsselt an Dienste wie zum Beispiel Twitter oder Facebook gesendet werden. Aus diesen Paketen filtert Firesheep jene heraus, die  Session Cookies enthalten. Session Cookies werden dazu verwendet, einen eingeloggten Benutzer gegenüber einer Website zu indentifizieren. Firesheep ermöglicht es, mit Hilfe der Session Cookies die Session des anderen Benutzers zu kapern und so zum Beispiel dessen Facebook-Account zu verwenden. Dabei ist es egal, ob man sich in einem verschlüsselten oder unverschlüsselten WLAN befindet. In beiden Fällen können die in diesem WLAN eingeloggten Benutzer die Session Cookies mitlesen. Websites, die für alle Vorgänge (also nicht nur zur Übertragung des Passworts) eine per SSL verschlüsselte Verbindung verwenden, sind von diesem Problem nicht betroffen. Leider verwenden viele Websites (z.B. Facebook) SSL nur für die Übertragung des Passworts beim Login-Vorgang. Wie kann ich verhindern, dass jemand meine Accounts verwendet? Ein VPN (Virtual Private Network) verwenden. VPN sind ursprünglich dafür gedacht, mehrere private LANs über das Internet zu verbinden oder es einem Benutzer zu ermöglichen, von überall auf der Welt über das Internet auf ein privates LAN (z.B. das Firmennetzwerk) zuzugreifen. Die Verbindung vom Client (z.B. dem Notebook im Internetcafé) zum VPN-Endpunkt (z.B. einem Server der Firma) ist verschlüsselt, der weitere Weg der Pakete vom VPN-Endpunkt zum Empfänger (z.B. Facebook) nicht unbedingt. Uni Wien Die Uni Wien stellt einen VPN-Server zur Verfügung, der auch dazu gedacht ist, Online-Angebote von Zeitschriften wie z.B. Nature von daheim aus über den Zugang der Universität Wien nützen zu können. Jeder, der einen gültigen Mailbox-Account (für Mitarbeiter) oder unet-Account (für Studierende) hat, kann diesen VPN-Server verwenden. Wie das geht, steht hier (VPN via Klient), genauere Anleitungen für einige verschiedene Betriebssysteme findet man hier. Wenn die Verbindung aufgebaut ist, ist der eigene Computer Teil des Datennetzes der Uni Wien. Wegen des Rechenaufwands und der nötigen Bandbreite sind VPN-Verbindungen langsamer als direkte Verbindungen. Im eigenen Interesse sollte man die VPN-Verbindung nicht für bandbreitenintensive Dienste wie z.B. Youtube oder illegale Dinge wie z.B. Filesharing verwenden, sondern nur Dinge tun, die den Benützungsbedingungen des Uni Wien-Datennetzes entsprechen. Andere Viele andere Unis und Arbeitgeber bieten VPN-Zugänge an&#8211;Fragen schadet nicht. Außerdem gibt es einige Anbieter von kostenpflichtigen VPN-Endpunkten, die zum Teil auch Nutzer anwerben, die regional begrenzte Dienste wie z.B. Hulu von außerhalb verwenden möchten. druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>Die Tweets über den Club 2 zum Mitlesen</title>
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		<pubDate>Sun, 09 May 2010 15:17:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es ist immer wieder witzig, am späten Mittwochabend auf ORF 2 den Club 2 zu sehen und gleichzeitig auf Twitter die Meinungen einiger Zuseher zu verfolgen. Der Club 2 dieser Woche (am 5.5.2010) war da keine Ausnahme, das Thema &#8220;Macht uns das Internet dumm?&#8221; sorgte für viele Tweets. Da die Sendung aufgezeichnet war, konnten auch Gastgeberin Corinna Milborn und Mitdiskutant Luca Hammer gemeinsam mit einem Teil der Club 2-Redaktion mittwittern. Für all jene, die die Sendung nicht im Fernsehen und auf Twitter mitverfolgen konnten habe ich eine Möglichkeit gefunden, die Tweets zum Thema nachzulesen: den Club 2 mit Twitter-Untertiteln! So geht&#8217;s, Variante 1: Die folgende Datei herunterladen und speichern: Club 2-Untertitel In der ORF TVThek die Seite zum Club 2 aufrufen und auf den Link mit dem schrägen Pfeil (&#8220;Playlist im externen Player starten&#8221;) klicken. &#8220;Öffnen mit&#8221; wählen und den VLC media player aussuchen. Wer VLC noch nicht hat, kann ihn hier herunterladen. Sobald der Film läuft, im Menü &#8220;Video&#8221; auf &#8220;Untertitelspur&#8221; klicken und die im ersten Schritt heruntergeladene Textdatei auswählen. Die Tweets mit dem Hashtag #Club2 werden nun synchron zur Sendung angezeigt. Alternativ zu Schritt 2 kann man sich natürlich auch eine Aufnahme des Club 2 besorgen. Variante 2: Diese Variante funktioniert eventuell besser, besonders auf Macs. Die folgende Datei herunterladen und speichern: Club 2-Untertitel In der ORF TVThek die Seite zum Club 2 aufrufen und mit der rechten Taste auf den Link mit dem schrägen Pfeil (&#8220;Playlist im externen Player starten&#8221;) klicken, dann den URL (Adresse) kopieren. VLC starten, Datei &#62; Öffnen Im Dialogfeld Öffnen den URL einfügen, das Häkchen bei den Untertiteln machen und die Untertiteldatei auswählen. Abspielen! Falls eine Meldung erscheint, eine Schriftart könne nicht gefunden werden, muss man in den Einstellungen eine andere Schriftart für die Untertitel wählen. Im Normalfall sollte dieses Problem aber nicht auftauchen. (Update 6.5.: Artikel um Variante 2 ergänzt) druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>Von Postkarten und e-Mails</title>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 06:35:57 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Obwohl E-Mails allgegenwärtig sind, machen sich nur sehr wenige AnwenderInnen Gedanken über die Sicherheit dieser Kommunikationsform. Zwei Beispiele aus eigener Erfahrung:]]></description>
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		<title>e-Voting: Abschied mit Freude</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Apr 2010 18:55:41 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Über das vom Wissenschaftsministerium unter Johannes Hahn begonnene e-Voting-Projekt bei den Hochschülerschaftswahlen habe ich hier in diesem Blog schon kritisch berichtet (e-Voting und die ÖH-Wahlen, e-Voting, die zweite, ÖH-Wahlen: Zum Start, Besser wählen mit Bürgerkarte, ÖH-Wahlen: Wie geht’s weiter?). Umso mehr freut es mich, dass Hahns Nachfolgerin Beatrix Karl sich dazu entschlossen hat, das e-Voting-Projekt nicht mehr weiterzuführen. In einem Interview, das sie dem Standard Anfang April gegeben hat, kommt zwar klar hervor, dass sie die demokratischen Defizite in der Umsetzung des e-Voting-Systems nicht kapiert hat (&#8220;Es gibt keine Sicherheitsbedenken.&#8220;, &#8220;&#8230;vom System her hat es ja funktioniert.&#8220;), aber man kann sich ja mal über das Ergebnis freuen. Wer möchte, kann den ÖVP-freundlichen Evaluationsbericht, von dem die Rede ist, von der Seite des e-Voting-Kompetenzzentrums herunterladen, dessen ehemaliger Leiter (laut Hahn ein unabhängiger Experte) jetzt für die ÖVP-nahe Aktionsgemeinschaft arbeitet (Bericht dazu).   druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>ÖH-Wahlen: Wie geht&#8217;s weiter?</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 12:59:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Laut einem Bericht des Standard müssen die ÖH-Wahlen an der Universität Wien und eventuell auch an der Uni Salzburg wiederholt werden, weil zumindest eine der vielen Anfechtungen der Wahl Erfolg hatte. Ich habe schon einiges zu den letzten ÖH-Wahlen und dem e-Voting-Desaster berichtet: e-Voting und die ÖH-Wahlen e-Voting, die zweite ÖH-Wahlen: Zum Start Wie geht es nun weiter? Die Bundeswahlkommission verständigt die wahlwerbenden Gruppen an der Uni Wien (also die Fraktionen). Diese haben nun zwei Wochen Zeit, um beim Wissenschaftsminister (oder vielleicht bald Wissenschaftsministerin) gegen die Entscheidung der Wahlkommission zu berufen. Wenn dies nicht geschieht, wird die Entscheidung mit Ende der Frist rechtskräftig.  Sobald die Entscheidung der Wahlkommission rechtskräftig ist, muss die Wahl wiederholt werden (an der Uni Wien). Dabei kommt §60 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (im Folgenden HSWO 2005) zur Anwendung: Wahlwiederholung § 60. (1) Ist auf Grund eines Einspruches wegen Verletzung der Bestimmungen über das Wahlverfahren die Wiederholung einer Wahl notwendig, so ist diese Wahl innerhalb von 60 Tagen ab der Rechtskraft der Entscheidung durchzuführen. Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und die Zulassungsfristen sind in diesen Zeitraum nicht einzurechnen. (2) Die Wahlwiederholung für Wahlen von Universitätsvertretungen und Studienvertretungen ist jeweils in einer Woche von Dienstag bis Donnerstag durchzuführen. Die Abhaltung der Wahlwiederholung während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und innerhalb der Zulassungsfristen ist unzulässig. Die Wahltage sind nach Anhörung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten von der Bundesministerin oder dem Bundesminister durch Verordnung festzulegen. (3) Der Wahlwiederholung liegen die zur aufgehobenen Wahl zugelassenen Wahlvorschläge zugrunde, soweit diese nicht spätestens am achten Tag vor der Wahl zurückgezogen werden. Die Einbringung und Zulassung von neuen Wahlvorschlägen auch neuer wahlwerbender Gruppen ist zulässig. Der von der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe bei den aufgehobenen Wahlen eingebrachte Wahlvorschlag gilt als zurückgezogen, wenn der neue Wahlvorschlag von der Wahlkommission zugelassen wird. (4) Wird die Entscheidung über die Aufhebung der Wahl erst im letzten Viertel der Funktionsperiode rechtskräftig, entfällt die Wahlwiederholung und die Organe haben ihre Funktion bis zum Ablauf der Funktionsperiode weiter auszuüben. (5) Diese Bestimmungen gelten auch für die Kandidaturen für Wahlen der Studienvertretungen. (6) Wird die Wahl zur Bundesvertretung an einer Universität für ungültig erklärt, so ist diese Wahl umgehend zu wiederholen. Absatz 4 wird selbstverständlich nicht zur Anwendung kommen, da die Funktionsperiode der ÖH-Organe zwei Jahre lang ist. Ob Absätze 5 und 6 momentan relevant sind weiß ich nicht, das hängt nicht zuletzt von der Entscheidung der Wahlkommission ab. Interessant ist Absatz 3: Im Gegensatz zu einer reinen Wiederholung der Wahl dürfen auch neue wahlwerbende Gruppierungen Wahlvorschläge einbringen. Ein Wahlvorschlag enthält unter anderem eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten einer wahlwerbenden Gruppe und muss mit Unterstützungserklärungen eingebracht werden. Die Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen ist abhängig davon, wie viele Studierende von dem zu wählenden Organ (Universitätsvertretung) vertreten werden&#8211;bei 65000 Wahlberechtigten sind 150 Unterstützungserklärungen (von wahlberechtigten Studierenden) notwendig (§26 HSWO, Formulare zu Kandidatur und Unterstützungserklärungen in Anhang 2 und 3). Es wäre also durchaus möglich, dass #unsereuni und #unibrennt einen eigenen Wahlvorschlag einbringen und damit an der Uni Wien kandidieren. Bis zur tatsächlichen Wiederholung der Wahl wird es allerdings noch einige Zeit dauern-auch wenn die Entscheidung der Bundeswahlkommission im Dezember rechtskräftig wird. Da die Wahl nicht innerhalb der Zulassungsfrist, nicht während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und jedenfalls von Dienstag bis Donnerstag durchgeführt werden muss, kommen Jänner und Februar quasi nicht in Frage. Eine interessante Frage ist, ob bei der Wahlwiederholung das oft kritisierte e-Voting-System und das ebenso undurchsichtige Wahladministrationssystem (unter anderem für die Auswertung der gesamten Wahl) wieder zur Anwendung kommen wird. Zurverfügungstellung des elektronischen Wahlsystems und Wahladministrationssystems § 61. Das von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zur Verfügung gestellte und gewartete elektronische Wahlsystem sowie das Wahladministrationssystem haben den Vorgaben von § 34 und § 39 HSG 1998 zu entsprechen und sind zu verwenden. Vorgezogene Stimmabgabe § 62. Den Wahlberechtigten an Universitäten ist die Stimmabgabe mittels E-Voting in Form einer vorgezogenen Stimmabgabe zu ermöglichen. Das elektronische Wahlsystem ist durchgehend von 08:00 Uhr am achten Tag bis 18:00 Uhr am vierten Tag vor dem ersten Wahltag für die Stimmabgabe mittels EVoting für die Wahlberechtigten verfügbar. Dieser Zeitraum kann durch eine Unterbrechung gemäß § 48 längstens bis 24:00 Uhr am vierten Tag vor dem ersten Wahltag verlängert werden. Wer weiß, vielleicht gibt es ja demnächst eine eilig erlassene Novelle der HSWO, die ohne die Paragraphen zum e-Voting auskommt? Vielleicht besinnt man sich eines besseren und nützt die Bürgerkarte so, wie man sie zu den EU-Wahlen verwenden kann. druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>Die absurdesten Forderungen der Wiener ÖVP</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 19:09:14 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Wiener ÖVP ist nicht zu beneiden. Die in der Bundespolitik an Macht gewöhnte Partei hat in Wien seit dem Beginn der 90er Jahre bei keiner einzigen Gemeinderatswahl mehr als 20% der Stimmen errungen [Link]. Der Landesparteiobmann ist hauptsächlich als Wissenschaftsminister medial präsent. Was tut man also, um die Aufmerksamkeit der Medien zu erlangen? Man stellt Forderungen an die machthabenden Sozialdemokraten. Manche der Forderungen sind sinnvoll, viele sind eher absurd. Hier sind einige der absurdesten Forderungen, die die Wiener Volkspartei in den letzten Jahren gestellt hat: Sprechende Mistkübel [ORF] Gläserne Mini-Parkhäuser in öffentlichen Parks [ORF] Wie eine Fahne im Wind&#8230;die geplante Tiefgarage unter dem Neuen Markt hat Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel erfolgreich abgeschossen [ORF] Parkplätze nur für Anrainer (Ursula Stenzel) [Presse] Donauinsel nicht bauen [Stadt Wien] Eine recht alte Forderung der Wiener ÖVP, die aber vehement forciert wurde. Der Bau der Donauinsel wurde erst möglich, als die ÖVP-Alleinregierung auf Bundesebene abgelöst wurde. Nummerntafeln und Versicherungspflicht für Fahrräder [Presse] Betteln verbieten [Link] Dadurch werden Personen in die Illegalität getrieben. Außerdem: Passt das überhaupt zur christlichsozialen Ideologie? Gab es denn nicht auch in der Bibel Bettler? E-Voting für lokale Wahlen [Link] Das hat bereits bei den ÖH-Wahlen nichts gebracht. U-Bahnen, die am Wochenende die ganze Nacht durchfahren [OTS] Sinnvoller wäre es, die Intervalle der Nachtbusse auf 15 Minuten zu verkürzen. Das nützt auch denen, die nicht in der Nähe einer U-Bahnstation wohnen. Busse, die überall stehenbleiben [Link] Führt zu (viel) längeren Fahrzeiten. Strafmandate für verwahrloste Auslagen [ORF] Wer soll&#8217;s kontrollieren? Ach so, die einzuführende Stadtwache&#8230; Der Stephansplatz darf laut Ursula Stenzel nur mehr für kirchliche Veranstaltungen verwendet werden. [ORF]. &#8220;Sogar der Verein &#8220;Rettet den Stephansdom&#8221; wird laut Stenzel seine Spendenaktivitäten nicht mehr auf dem Stephansplatz durchführen.&#8221; (ORF) Ursula Stenzels Anliegen, das Aussehen von Punschständen in der Innenstadt einheitlich zu gestalten Strengere Kontrolle von Computerspielen [News] Es ist fraglich, ob das irgendeinen Effekt hat. Jedenfalls konnten die stregeren Bestimmugnen in Deutschland Amokläufe an Schule nicht verhindern. Außerdem dürfen in Österreich Jugendliche ab 16 Schusswaffen (Sport- und Jagdwaffen) kaufen. Abschaffung der Kurzparkzonen [Der Standard] Alkoholverbot in der Innenstadt (Ursula Stenzel) [ORF] Busspuren für Motorradfahrer freigeben [Link] Unfallgefahr, z.B. [Link] Den Vogel schießt meiner Meinung nach Ursula Stenzel ab. Fallen euch noch weitere amüsante Ideen der ÖVP Wien ein? Bitte posten! druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>Besser wählen mit Bürgerkarte</title>
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		<pubDate>Tue, 26 May 2009 07:30:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wählen mit der Bürgerkarte? Nein, damit meine ich nicht das e-voting bei den ÖH-Wahlen, das hoffentlich angesichts der Kosten und Sicherheitsprobleme einen schnellen Tod sterben wird. Ich denke an die EU-Wahlen. Wie bei der Nationalratswahl kann man auch bei den EU-Wahlen per Wahlkarte wählen, diese muss aber erst mal beantragt werden. Wenn man nicht selbst zum Amt gehen möchte ist ein formloser Antrag per Brief, Fax oder e-mail notwendig, der aber zum Zweck der Identifikation zumindest einige Daten des Reisepasses oder des Personalausweises sowie Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort enthalten soll. Das ist praktisch, aber will man wirklich diese Daten unverschlüsselt durch den Äther schicken? Es geht aber auch anders: Man kann den Antrag online stellen und sich dabei mit der Bürgerkarte gegenüber der Behörde authentifizieren. Als ich beim, äääh, dritten Mal dann endlich draufgekommen bin, dass in der ersten Dialogbox die kurze vierstellige PIN eingetippt werden muss, hat der weitere Prozess problemlos funktioniert. So aht also auch das e-Voting-Projekt seine kleinen guten Aspekte. druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>ÖH-Wahlen: Zum Start</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 16:38:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute starten die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft. Bis inklusive Freitag können Stimmen per e-Voting abgegeben werden, in der nächsten Woche dürfen dann alle wählen, die nicht für e-Voting registriert sind oder ihr Wahlrecht nicht elektronisch ausüben möchten. Seit meinem letzten Artikel zum Thema e-Voting hat sich einiges getan&#8230; Die Kosten Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro. (aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung) Die Sicherheit Wir erinnern uns: Das Wissenschaftsministerium hat die Wahlsoftware von der spanischen Firma Scytl zugekauft, deren Wahlsoftware schon einmal dazu geführt hat, dass eine Wahl wiederholt werden musste (damals hat die Software einige Stimmen &#8220;vergessen&#8221;). Natürlich bemüht man sich im Wissenschaftsministerium redlich darum, dass die elektronischen Wahlen so sicher wie möglich sind&#8211;oder zumindest so sicher wie möglich aussehen. Da ist ein eigenes &#8220;Zentrum für Sicherheit in der Informationstechnologie&#8221; dabei, das die Aufgabe hat, die Sicherheit zu zertifizieren, das Bundesrechenzentrum hat offenbar die Server in einem speziell abgesicherten Raum stehen, und so weiter. Ähnlichen Code ansehen? Weniger toll finde ich die Tatsache, dass die Software von Scytl nach wie vor eher eine &#8220;Black Box&#8221; ist, die irgendein Resultat ausspuckt, von dem man hoffen muss, dass es richtig ist. Problematisch ist, dass Scytl natürlich Geld mit der Software verdienen möchte und daher den Quellcode der Software möglichst geheim halten will. Vor einigen Tagen erreichte mich via Facebook die folgende Aussendung von studi.gv.at: Subject: Größtmögliche Transparenz und Sicherheit für E-Voting bei ÖH Wahlen Zehn Tage vor Beginn der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe zu den ÖH-Wahlen 2009 wird am Freitag der nächste Schritt zu größtmöglicher Transparenz und Sicherheit gesetzt. Wie vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugesagt und von zahlreichen Stellen begrüßt, wird die Programmierung &#8211; der sogenannte Quell-Code &#8211; der österreichischen Internetwahl-Lösung vorgelegt. Diese Vorgangsweise ist international einmalig und Teil des für Österreich ausgearbeiteten Sicherheits- und Qualitätspakets. Das kann man glauben-oder nicht. Es gibt sehr viele sicherheitsrelevante Programme, deren Quellcode vollständig offen verfügbar ist (in erster Linie Open-Source-Software). Möglichkeit zur Einsicht in den Code haben gemäß § 64 Abs. 7 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 die Mitglieder der Wahlkommissionen sowie die Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter der Wahlkommissionen. Man kann nur hoffen, dass die Wahlbeobachter alle Experten für e-Voting-Systeme sind (was aber wohl nicht der Fall sein wird). Während der ganztägigen Einsichtnahme, die in den Räumen des Bundesrechenzentrums stattfindet, stehen ihnen neben dem kompletten Quellcode, unter anderem Informationen über die verwendete Kryptographie und die Ausfallsicherheit zur Verfügung. Um ein eingehendes Prüfen des Codes zu ermöglichen, wird die Einsicht durch ein eigenes Computerprogramm unterstützt. Auch die befassten Programmierer, Kryptographen und Techniker stehen vor Ort für Erklärungen zur Verfügung. Das ist eine reine Alibiaktion. Binnen eines Tages wird es kaum jemandem möglich sein, das komplette Programm zu verstehen und auch noch die eine oder andere Sicherheitslücke zu finden. Dass die Einsicht durch ein eigenes Computerprogramm unterstützt wird mag eine Hilfe sein, es kann aber genauso gut dazu dienen, Lücken zu verstecken oder die Einsicht zu behindern. Aber gehen wir mal davon aus, dass es tatsächlich jemandem gelänge, binnen weniger Stunden eine Sicherheitslücke ausfindig zu machen&#8230; Um die Sicherheit der Wahlen zu gewährleisten und gleichzeitig größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einsicht zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Damit konnte das Ziel sichergestellt werden, dass der elektronische Teil der ÖH-Wahlen 2009 nicht nur rechtlich und technisch sondern auch bezüglich der Einbindung der Beteiligten einwandfrei vorbereitet werden konnte. Die Stillschweigevereinbarung (im Englischen NDA=Non-Disclosure-Agreement) ist eine ziemliche Frechheit. Wenn nun jemand eine Sicherheitslücke fände, dürfte er (oder sie) diese Lücke nicht veröffentlichen ohne dabei das NDA zu brechen. Das Nachrichtenportal heise.de (bzw. die Computerzeitschrift c&#8217;t) hat sich das Projekt genauer angesehen und schildert, wie diese Einsichtnahme ablief und wie die Auszählung funktioniert: Im Endeffekt wurde den Teilnehmern irgendein Code gezeigt, weder der Code, der verwendet wird, noch der Code, der zertifiziert wurde. Größere Teile der verwendeten Programmcodes fehlten überhaupt. Der Code war nicht dokumentiert und die Wahlbeobachter durften nicht mal die PCs angreifen. Der Code der Bürgerkartenumgebung, die zum Wählen verwendet wird, bleibt ebenso geheim. Sollten sich einzelne Wahlkommissionen dafür entscheiden, nicht per e-Voting wählen zu lassen werden sie dazu gezwungen. Die Securities hinderten die Wahlbeobachter sogar dabei, Notizen zu machen. Die Software, die für die Auszählung der Stimmen verwendet werden soll wurde nicht gezeigt. Nach der Wahl werden die Stimmzettel, die noch mit Namen versehen sind, auf eine CD gebrannt und der Bundeswahlkommission übermittelt. Die Bundeswahlkommission kann nun alle Stimmen entschlüsseln (wohlgemerkt, da sind noch die Namen dabei). Dazu sind mindestens 3 der 4 Mitglieder der Kommission notwendig. Somit hat die Bundeswahlkommission die Möglichkeit, festzustellen, wer wen gewählt hat. Die Stimmen werden erst dann von den Namen getrennt und gemischt. Anschließend gelangen sie über eine weitere CD-ROM an einen PC, auf dem die nicht zertifizierte Auszählungssoftware läuft. Den Wahlkommissionen bleibt nun nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass diese das d&#8217;Hondt&#8217;sche Verhältniswahlrecht kennt und richtig auszählen kann. Das betrifft übrigens die auf Papier abgegebenen Stimmen im selben Maße wie die elektronischen. Das war noch nicht alles Dabei sind noch weitere Sicherheitsrisiken vorhanden: Einerseits gibt es kaum einen Schutz gegen bösartige Software auf den Client-PCs (d.s. die PCs der Studentinnen und Studenten). Andererseits wurde auch bekannt, dass seit 2006 Fehler in der Bürgerkartenumgebung selbst bekannt sind. Ein Gutachten darüber wurde bisher nur auszugsweise veröffentlicht, der Rest wird geheim gehalten. Fazit Im Endeffekt kann man nur darauf hoffen, dass dieses leidige Projekt von Minister Hahn nach diesen Wahlen denselben Weg wie der leidige Plan, aus den CERN auszusteigen, geht. druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>e-Voting, Teil III</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Apr 2009 01:34:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Zahltag Wahltag rückt näher, und das äußert sich unter anderem darin, dass nun die Wählerverzeichnisse in den Räumlichkeiten der Hochschülerschaften zur Einsicht aufgelegt werden müssen. Normalerweise ist das eher ein Formalakt. Durch die neue technische Abwicklung der Wahl (siehe dazu auch meine letzten Berichte hier und hier) kam es offenbar bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse zu einigen Unregelmäßigkeiten. Zahlreiche Personen, darunter auch der Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Gruppe, scheinen trotz aufrechter Zulassung zum Studium nicht im WählerInnenverzeichnis auf. Alle Studierenden, die keinen Einspruch einlegen, werden somit vom Wahlrecht ausgeschlossen. [Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH Uni Graz] Zusätzlich sind einige Studierende laut WählerInnenverzeichnis für Studienrichtungen wahlberechtigt für die Sie nicht inskribiert sind oder es fehlen gültig inskribierte Studienrichtungen. Michael Schöndorfer, stv. Vorsitzender der ÖH Uni Graz stellt dazu fest: &#8220;Neben der Tatsache, dass die Zuordnung der inskribierten Studienrichtungen zu den wahlberechtigten Studierenden völlig fehlerhaft ist, sind Studierende an der Uni Graz auch für Studienrichtungen (Bauingenieurwesen) wahlberechtigt, die an unserer Uni gar nicht angeboten werden.&#8221; (Quelle: Presseaussendung der ÖH Uni Graz) Alle, die sich für e-Voting registriert haben, können die Wahlberechtigung online überprüfen. Allen anderen bleibt nichts anderes übrig als bis zu vier Wochen vor dem letzten Wahltag, also bis zum 30. April, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und gegebenenfalls ebenfalls innerhalb dieser Frist Einspruch zu erheben. Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten müssen laut HSWO 2005 §20 in der Zeit von 5 Wochen bis 4 Wochen vor dem letzten Wahltag in den Räumen der Hochschülerschaften an den Universitäten aufgelegt werden, innerhalb dieser Zeit kann das Wählerverzeichnis schriftlich bei dem oder der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission beeinsprucht werden. Diese muss dann bis 3 Wochen vor dem letzten Wahltag über die Einsprüche entscheiden, wobei gegen die Entscheidung der Wahlkommission keine Rechtsmittel zulässig sind. &#8220;Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Verzeichnisse durchzuführen, wenn durch Vorlage geeigneter Urkunden oder Belege deren Unrichtigkeit bewiesen wird.&#8221; Ich nehme an, eine e-mail ist nicht ausreichend. Ich weiß nicht ob &#8220;schriftlich&#8221; wonders definiert ist, aber in §68 HSWO steht unter anderem: &#8220;Werden mittels E-Voting abgegebene Stimmen für ungültig erklärt, so sind die betroffenen Wählerinnen und Wähler schriftlich darüber zu verständigen. [...] Zusätzlich hat eine Verständigung per E-Mail, Telefon oder Fax zu erfolgen, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen.[...]&#8221; Wer sich also, so wie eine Mitbegründerin von papierwahl.at, nicht im Wählerverzeichnis findet, sollte den Einspruch per eingeschriebenem Brief an die Wahlkommission schicken und dem Schreiben eine Studienbestätigung oder Ähnliches beilegen. Hat jemand von euch einen Fehler im Wählerverzeichnis entdeckt? Bitte um Kommentare druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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