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	<title>imrich.net &#187; Wahlen</title>
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		<title>Wie man die ÖH-Wahlen manipuliert</title>
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		<pubDate>Wed, 25 May 2011 11:17:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[(derStandard.at hat diesen Artikel mit meiner Zustimmung übernommen.) Vom 24. bis 26. Mai sind wieder die Hochschülerschaftswahlen. Alle Studierenden sind dazu aufgerufen, zwei der vier Ebenen der ÖH direkt zu wählen. Auf der Ebene der Studienvertretungen darf jeder mehrere Personen namentlich wählen. Für die Ebene der Universitätsvertretung gilt ein Listenwahlrecht, man wählt also zum Beispiel den VSStÖ, die AG oder die GRAS. Natürlich kann man die Wähler durch Wahlkampf gewinnen, was die Fraktionen auf der UV-Ebene auch machen. Auf der Ebene der Studienvertretungen bietet sich aber eine andere Variante an-ich nenne sie die legale Wahlmanipulation. So geht&#8217;s: Unser wunderbares ÖH-Wahlrecht bietet jedem Studenten die Möglichkeit, in allen seinen Studienrichtungen die Studienvertretungen zu wählen. Praktischerweise kann man in Österreich nahezu beliebig viele Studienrichtungen an allen möglichen Unis belegen. Eine Ausnahme: man darf dieselbe Studienrichtung nicht an mehreren verschiedenen Unis gleichzeitig studieren. Praktischerweise läuft das dann so ab, dass manche VertreterInnen und SympathisantInnen von wahlwerbenden Gruppen links und rechts  sich als wahre studentische Multitasker erweisen und die drei Wahltage nützen, um ein Wahllokal nach dem anderen abzuklappern und dort die Stv-KandidatInnen zu wählen, die von einer Gruppierung unterstützt werden. Als normaler Student oder auch als Kandidat erkennt man diese Leute daran, dass sie zwar den expliziten Willen haben, für Studienrichtung A zu wählen, aber oft den Weg zum Wahllokal der Studienrichtung A, das ganz zentral eingerichtet ist und den StudentInnen der Studienrichtung A auf jeden Fall bekannt sein müsste, nicht alleine finden. Die Wahlbeobachter und Mitglieder der Unterkommission der Wahlkommission erkennen diese Leute daran, dass der Platz im Studentenausweis für die Stempel der verschiedenen Wahlkommissionen kaum ausreicht. Gerüchten zufolge werden manchmal auch mehrere Unis in mehreren Städten abgeklappert. Tatsächlich hatte ich auch einmal die Möglichkeit, die Statistik einer Studienrichtung einzusehen, in der man sehr genau erkennen konnte, dass sich in den Sommersemestern mit ÖH-Wahlen bedeutend mehr Studierende neu für diese Studienrichtung angemeldet hatten als in den anderen Sommersemestern. Kann man auf diese Art das Ergebnis merklich beeinflussen? Ja, man kann. Manche kleinere Studienvertretungen haben vielleicht insgesamt 500 Wahlberechtigte. Bei den üblichen 20-30% Wahlbeteiligung bedeutet das, dass die sehr beliebten KandidatInnen froh sein können, wenn sie über 100 Stimmen bekommen. Beispielsweise 30 zusätzliche Stimmen machen da einen großen Unterschied&#8211;für eine Basisgruppe oder eine andere Organisation sind die aber einfach aufzutreiben. Und nun zur Königsdisziplin: Nicht immer ist es einfach, eine sinnvolle Anzahl an KandidatInnen (je nach Stv 3-5)  aus den StudentInnen einer Studienrichtung zu rekrutieren. Damit man nicht nur eine oder zwei Personen auf dem Wahlvorschlag hat stellt man dann einfach Leute auf, die irgendwas anderes studieren, denn schließlich bekommt man ja ohnehin die Stimmen der eigenen FraktionswählerInnen und ein paar echte WählerInnen wird man wohl durch Cocktails und andere Goodies oder durch &#8220;Wir sind die Guten&#8221;-Wahlpropaganda davon überzeugen können, dass-als frei erfundenes Beispiel-eine Studentin der Medienwissenschaften super die Interessen von Mathematikstudierenden vertreten kann. &#160; druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>Meine Wahlempfehlung für Wien</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Sep 2010 06:00:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn manche Parteien auf Bundesebene und in Wien wieder einmal ins politische Gruselkabinett abtauchen um danach eine Schlacht der grauenhaftesten Fundstücke zu veranstalten, dann steht wieder einmal die Wiener Gemeinderatswahl im Kalender.]]></description>
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		<title>Wofür Wien Geld ausgibt</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 06:00:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In einigen Wochen werden in Wien wieder der Gemeinderat und die Bezirksvertretungen gewählt. Neben der latenten Ausländerthematik wird es wohl wieder die eine oder andere Diskussion zur Verwendung des kommunalen Budgets geben. Aber: wofür gibt die Stadt Wien eigentlich Geld aus? Ein paar Beispiele: Plitsch platsch Die Freibädersaison ist quasi vorbei, aber es gibt ja auch städtische Hallenbäder. 49 Millionen Euro gibt die Stadt Wien aus, um ihren Bewohnern den Sprung ins kühle Nass das ganze Jahr hindurch zu ermöglichen. Knapp über 9 Mio.€ bekommt sie davon von den Wienerinnen und Wienern in Form von Eintrittsgeldern. Weg mit dem Dreck Die Wienerinnen und Wiener achten alle darauf, dass ihre Stadt sauber bleibt&#8211;oder die Straßenreinigung leistet ganze Arbeit. Ich glaube letzteres. 92.493.000 € hat die Stadt Wien im Jahr 2008 für die Straßenreinigung ausgegeben. Dem gegenüber stehen Einnahmen von 10,3 Mio.€. Verwaltungsstrafen Wenn Sie das nächste Mal eine Verwaltungsstrafe zahlen müssen, können Sie diese auch als &#8220;laufende Transferzahlung von einem privaten Haushalt&#8221; bezeichnen. In Summe kamen auf diese Weise 26,1 Mio. € zusammen. Verkehr Die Möglichkeit, tagsüber und nachts fast jeden Winkel der Stadt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen zu können lassen sich die Wiener einiges kosten. Die Wiener Linien bekamen 2008 zirka eine Million Euro. Pro Tag. Und dazu noch 260 Millionen Euro für den U-Bahn-Bau, von denen die Hälfte der StaatBund bezahlte. Macht summa summarum 655.249.000 €. Krank? Aber auch die Wiener Linien werden noch übertroffen&#8211;vom Wiener Krankenanstaltenverbund. Im Jahre 2008 stehen den 1.271.831.000 € an Ausgaben Einnahmen von knapp über einer halben Milliarde Euro gegenüber. Häupls Portokasse Im Vergleich dazu machen sich jene 39.000 €, die für Ausgaben im Ermessen des Bürgermeisters verwendet wurden, gering aus. Quelle: Rechnungsabschluss 2008 der Stadt Wien druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>Zum Ergebnis der Landtagswahlen im Burgenland</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 13:42:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Normalerweise sind Landtagswahlen ja eine recht fade Angelegenheit und werden oft als nicht viel mehr als ein Polit-Barometer angesehen, sofern es nicht gerade darum geht, dass eine Partei die absolute Mehrheit verlieren könnte, wie es eben letzten Sonntag im Burgenland geschehen ist (die SPÖ hat diese um 1,74% verpasst). Die Liste Burgenland (LBL), die erstmals kandidiert hat, schaffte mit knapp über 4% auf Anhieb den Sprung in den Landtag. Das Wahlergebnis hat aber auch ein paar kuriose Eigenheiten, die durch das Verfahren zur Ermittlung der Mandate entstanden sind: Hätte die LBL eine einzige Stimme weniger erhalten, hätte sie weniger als 4% und wäre nicht im Landtag vertreten. Das Mandat wäre im sogenannten zweiten Ermittlungsverfahren der FPÖ zugeteilt worden. Hätten die SPÖ, FPÖ, ÖVP und Grüne insgesamt 15 oder mehr zusätzliche Stimmen, wäre die LBL ebenfalls nicht im Landtag vertreten und die FPÖ freute sich über ein zusätzliches Mandat. (Zum Beispiel hätte die SPÖ im Wahlkreis sieben 500 zusätzliche Stimmen erringen können, das Mandat wäre trotzdem an die FPÖ gegangen.) Angesichts dieses Ergebnisses ist es umso verwunderlicher, dass sich die LBL in einer Art politischen Suizids um eine Anfechtung der Wahl bemüht, die FPÖ, die durch eine Neuauszählung der Stimmen quasi nur gewinnen kann, aber bloß die Stimmen der LBL neu auszählen lassen möchte. Übrigens: Wer die Berechnung des Wahlergebnisses anhand meiner Exceltabelle selbst nachvollziehen möchte, möge das bitte als Kommentar schreiben. druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>e-Voting: Abschied mit Freude</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Apr 2010 18:55:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Über das vom Wissenschaftsministerium unter Johannes Hahn begonnene e-Voting-Projekt bei den Hochschülerschaftswahlen habe ich hier in diesem Blog schon kritisch berichtet (e-Voting und die ÖH-Wahlen, e-Voting, die zweite, ÖH-Wahlen: Zum Start, Besser wählen mit Bürgerkarte, ÖH-Wahlen: Wie geht’s weiter?). Umso mehr freut es mich, dass Hahns Nachfolgerin Beatrix Karl sich dazu entschlossen hat, das e-Voting-Projekt nicht mehr weiterzuführen. In einem Interview, das sie dem Standard Anfang April gegeben hat, kommt zwar klar hervor, dass sie die demokratischen Defizite in der Umsetzung des e-Voting-Systems nicht kapiert hat (&#8220;Es gibt keine Sicherheitsbedenken.&#8220;, &#8220;&#8230;vom System her hat es ja funktioniert.&#8220;), aber man kann sich ja mal über das Ergebnis freuen. Wer möchte, kann den ÖVP-freundlichen Evaluationsbericht, von dem die Rede ist, von der Seite des e-Voting-Kompetenzzentrums herunterladen, dessen ehemaliger Leiter (laut Hahn ein unabhängiger Experte) jetzt für die ÖVP-nahe Aktionsgemeinschaft arbeitet (Bericht dazu).   druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>ÖH-Wahlen: Wie geht&#8217;s weiter?</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 12:59:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Laut einem Bericht des Standard müssen die ÖH-Wahlen an der Universität Wien und eventuell auch an der Uni Salzburg wiederholt werden, weil zumindest eine der vielen Anfechtungen der Wahl Erfolg hatte. Ich habe schon einiges zu den letzten ÖH-Wahlen und dem e-Voting-Desaster berichtet: e-Voting und die ÖH-Wahlen e-Voting, die zweite ÖH-Wahlen: Zum Start Wie geht es nun weiter? Die Bundeswahlkommission verständigt die wahlwerbenden Gruppen an der Uni Wien (also die Fraktionen). Diese haben nun zwei Wochen Zeit, um beim Wissenschaftsminister (oder vielleicht bald Wissenschaftsministerin) gegen die Entscheidung der Wahlkommission zu berufen. Wenn dies nicht geschieht, wird die Entscheidung mit Ende der Frist rechtskräftig.  Sobald die Entscheidung der Wahlkommission rechtskräftig ist, muss die Wahl wiederholt werden (an der Uni Wien). Dabei kommt §60 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 (im Folgenden HSWO 2005) zur Anwendung: Wahlwiederholung § 60. (1) Ist auf Grund eines Einspruches wegen Verletzung der Bestimmungen über das Wahlverfahren die Wiederholung einer Wahl notwendig, so ist diese Wahl innerhalb von 60 Tagen ab der Rechtskraft der Entscheidung durchzuführen. Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und die Zulassungsfristen sind in diesen Zeitraum nicht einzurechnen. (2) Die Wahlwiederholung für Wahlen von Universitätsvertretungen und Studienvertretungen ist jeweils in einer Woche von Dienstag bis Donnerstag durchzuführen. Die Abhaltung der Wahlwiederholung während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und innerhalb der Zulassungsfristen ist unzulässig. Die Wahltage sind nach Anhörung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten von der Bundesministerin oder dem Bundesminister durch Verordnung festzulegen. (3) Der Wahlwiederholung liegen die zur aufgehobenen Wahl zugelassenen Wahlvorschläge zugrunde, soweit diese nicht spätestens am achten Tag vor der Wahl zurückgezogen werden. Die Einbringung und Zulassung von neuen Wahlvorschlägen auch neuer wahlwerbender Gruppen ist zulässig. Der von der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe bei den aufgehobenen Wahlen eingebrachte Wahlvorschlag gilt als zurückgezogen, wenn der neue Wahlvorschlag von der Wahlkommission zugelassen wird. (4) Wird die Entscheidung über die Aufhebung der Wahl erst im letzten Viertel der Funktionsperiode rechtskräftig, entfällt die Wahlwiederholung und die Organe haben ihre Funktion bis zum Ablauf der Funktionsperiode weiter auszuüben. (5) Diese Bestimmungen gelten auch für die Kandidaturen für Wahlen der Studienvertretungen. (6) Wird die Wahl zur Bundesvertretung an einer Universität für ungültig erklärt, so ist diese Wahl umgehend zu wiederholen. Absatz 4 wird selbstverständlich nicht zur Anwendung kommen, da die Funktionsperiode der ÖH-Organe zwei Jahre lang ist. Ob Absätze 5 und 6 momentan relevant sind weiß ich nicht, das hängt nicht zuletzt von der Entscheidung der Wahlkommission ab. Interessant ist Absatz 3: Im Gegensatz zu einer reinen Wiederholung der Wahl dürfen auch neue wahlwerbende Gruppierungen Wahlvorschläge einbringen. Ein Wahlvorschlag enthält unter anderem eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten einer wahlwerbenden Gruppe und muss mit Unterstützungserklärungen eingebracht werden. Die Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen ist abhängig davon, wie viele Studierende von dem zu wählenden Organ (Universitätsvertretung) vertreten werden&#8211;bei 65000 Wahlberechtigten sind 150 Unterstützungserklärungen (von wahlberechtigten Studierenden) notwendig (§26 HSWO, Formulare zu Kandidatur und Unterstützungserklärungen in Anhang 2 und 3). Es wäre also durchaus möglich, dass #unsereuni und #unibrennt einen eigenen Wahlvorschlag einbringen und damit an der Uni Wien kandidieren. Bis zur tatsächlichen Wiederholung der Wahl wird es allerdings noch einige Zeit dauern-auch wenn die Entscheidung der Bundeswahlkommission im Dezember rechtskräftig wird. Da die Wahl nicht innerhalb der Zulassungsfrist, nicht während der lehrveranstaltungsfreien Zeit und jedenfalls von Dienstag bis Donnerstag durchgeführt werden muss, kommen Jänner und Februar quasi nicht in Frage. Eine interessante Frage ist, ob bei der Wahlwiederholung das oft kritisierte e-Voting-System und das ebenso undurchsichtige Wahladministrationssystem (unter anderem für die Auswertung der gesamten Wahl) wieder zur Anwendung kommen wird. Zurverfügungstellung des elektronischen Wahlsystems und Wahladministrationssystems § 61. Das von der Bundesministerin oder dem Bundesminister zur Verfügung gestellte und gewartete elektronische Wahlsystem sowie das Wahladministrationssystem haben den Vorgaben von § 34 und § 39 HSG 1998 zu entsprechen und sind zu verwenden. Vorgezogene Stimmabgabe § 62. Den Wahlberechtigten an Universitäten ist die Stimmabgabe mittels E-Voting in Form einer vorgezogenen Stimmabgabe zu ermöglichen. Das elektronische Wahlsystem ist durchgehend von 08:00 Uhr am achten Tag bis 18:00 Uhr am vierten Tag vor dem ersten Wahltag für die Stimmabgabe mittels EVoting für die Wahlberechtigten verfügbar. Dieser Zeitraum kann durch eine Unterbrechung gemäß § 48 längstens bis 24:00 Uhr am vierten Tag vor dem ersten Wahltag verlängert werden. Wer weiß, vielleicht gibt es ja demnächst eine eilig erlassene Novelle der HSWO, die ohne die Paragraphen zum e-Voting auskommt? Vielleicht besinnt man sich eines besseren und nützt die Bürgerkarte so, wie man sie zu den EU-Wahlen verwenden kann. druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>Besser wählen mit Bürgerkarte</title>
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		<pubDate>Tue, 26 May 2009 07:30:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wählen mit der Bürgerkarte? Nein, damit meine ich nicht das e-voting bei den ÖH-Wahlen, das hoffentlich angesichts der Kosten und Sicherheitsprobleme einen schnellen Tod sterben wird. Ich denke an die EU-Wahlen. Wie bei der Nationalratswahl kann man auch bei den EU-Wahlen per Wahlkarte wählen, diese muss aber erst mal beantragt werden. Wenn man nicht selbst zum Amt gehen möchte ist ein formloser Antrag per Brief, Fax oder e-mail notwendig, der aber zum Zweck der Identifikation zumindest einige Daten des Reisepasses oder des Personalausweises sowie Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort enthalten soll. Das ist praktisch, aber will man wirklich diese Daten unverschlüsselt durch den Äther schicken? Es geht aber auch anders: Man kann den Antrag online stellen und sich dabei mit der Bürgerkarte gegenüber der Behörde authentifizieren. Als ich beim, äääh, dritten Mal dann endlich draufgekommen bin, dass in der ersten Dialogbox die kurze vierstellige PIN eingetippt werden muss, hat der weitere Prozess problemlos funktioniert. So aht also auch das e-Voting-Projekt seine kleinen guten Aspekte. druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>ÖH-Wahlen: Zum Start</title>
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		<pubDate>Mon, 18 May 2009 16:38:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Heute starten die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft. Bis inklusive Freitag können Stimmen per e-Voting abgegeben werden, in der nächsten Woche dürfen dann alle wählen, die nicht für e-Voting registriert sind oder ihr Wahlrecht nicht elektronisch ausüben möchten. Seit meinem letzten Artikel zum Thema e-Voting hat sich einiges getan&#8230; Die Kosten Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro. (aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung) Die Sicherheit Wir erinnern uns: Das Wissenschaftsministerium hat die Wahlsoftware von der spanischen Firma Scytl zugekauft, deren Wahlsoftware schon einmal dazu geführt hat, dass eine Wahl wiederholt werden musste (damals hat die Software einige Stimmen &#8220;vergessen&#8221;). Natürlich bemüht man sich im Wissenschaftsministerium redlich darum, dass die elektronischen Wahlen so sicher wie möglich sind&#8211;oder zumindest so sicher wie möglich aussehen. Da ist ein eigenes &#8220;Zentrum für Sicherheit in der Informationstechnologie&#8221; dabei, das die Aufgabe hat, die Sicherheit zu zertifizieren, das Bundesrechenzentrum hat offenbar die Server in einem speziell abgesicherten Raum stehen, und so weiter. Ähnlichen Code ansehen? Weniger toll finde ich die Tatsache, dass die Software von Scytl nach wie vor eher eine &#8220;Black Box&#8221; ist, die irgendein Resultat ausspuckt, von dem man hoffen muss, dass es richtig ist. Problematisch ist, dass Scytl natürlich Geld mit der Software verdienen möchte und daher den Quellcode der Software möglichst geheim halten will. Vor einigen Tagen erreichte mich via Facebook die folgende Aussendung von studi.gv.at: Subject: Größtmögliche Transparenz und Sicherheit für E-Voting bei ÖH Wahlen Zehn Tage vor Beginn der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe zu den ÖH-Wahlen 2009 wird am Freitag der nächste Schritt zu größtmöglicher Transparenz und Sicherheit gesetzt. Wie vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugesagt und von zahlreichen Stellen begrüßt, wird die Programmierung &#8211; der sogenannte Quell-Code &#8211; der österreichischen Internetwahl-Lösung vorgelegt. Diese Vorgangsweise ist international einmalig und Teil des für Österreich ausgearbeiteten Sicherheits- und Qualitätspakets. Das kann man glauben-oder nicht. Es gibt sehr viele sicherheitsrelevante Programme, deren Quellcode vollständig offen verfügbar ist (in erster Linie Open-Source-Software). Möglichkeit zur Einsicht in den Code haben gemäß § 64 Abs. 7 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 die Mitglieder der Wahlkommissionen sowie die Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter der Wahlkommissionen. Man kann nur hoffen, dass die Wahlbeobachter alle Experten für e-Voting-Systeme sind (was aber wohl nicht der Fall sein wird). Während der ganztägigen Einsichtnahme, die in den Räumen des Bundesrechenzentrums stattfindet, stehen ihnen neben dem kompletten Quellcode, unter anderem Informationen über die verwendete Kryptographie und die Ausfallsicherheit zur Verfügung. Um ein eingehendes Prüfen des Codes zu ermöglichen, wird die Einsicht durch ein eigenes Computerprogramm unterstützt. Auch die befassten Programmierer, Kryptographen und Techniker stehen vor Ort für Erklärungen zur Verfügung. Das ist eine reine Alibiaktion. Binnen eines Tages wird es kaum jemandem möglich sein, das komplette Programm zu verstehen und auch noch die eine oder andere Sicherheitslücke zu finden. Dass die Einsicht durch ein eigenes Computerprogramm unterstützt wird mag eine Hilfe sein, es kann aber genauso gut dazu dienen, Lücken zu verstecken oder die Einsicht zu behindern. Aber gehen wir mal davon aus, dass es tatsächlich jemandem gelänge, binnen weniger Stunden eine Sicherheitslücke ausfindig zu machen&#8230; Um die Sicherheit der Wahlen zu gewährleisten und gleichzeitig größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einsicht zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Damit konnte das Ziel sichergestellt werden, dass der elektronische Teil der ÖH-Wahlen 2009 nicht nur rechtlich und technisch sondern auch bezüglich der Einbindung der Beteiligten einwandfrei vorbereitet werden konnte. Die Stillschweigevereinbarung (im Englischen NDA=Non-Disclosure-Agreement) ist eine ziemliche Frechheit. Wenn nun jemand eine Sicherheitslücke fände, dürfte er (oder sie) diese Lücke nicht veröffentlichen ohne dabei das NDA zu brechen. Das Nachrichtenportal heise.de (bzw. die Computerzeitschrift c&#8217;t) hat sich das Projekt genauer angesehen und schildert, wie diese Einsichtnahme ablief und wie die Auszählung funktioniert: Im Endeffekt wurde den Teilnehmern irgendein Code gezeigt, weder der Code, der verwendet wird, noch der Code, der zertifiziert wurde. Größere Teile der verwendeten Programmcodes fehlten überhaupt. Der Code war nicht dokumentiert und die Wahlbeobachter durften nicht mal die PCs angreifen. Der Code der Bürgerkartenumgebung, die zum Wählen verwendet wird, bleibt ebenso geheim. Sollten sich einzelne Wahlkommissionen dafür entscheiden, nicht per e-Voting wählen zu lassen werden sie dazu gezwungen. Die Securities hinderten die Wahlbeobachter sogar dabei, Notizen zu machen. Die Software, die für die Auszählung der Stimmen verwendet werden soll wurde nicht gezeigt. Nach der Wahl werden die Stimmzettel, die noch mit Namen versehen sind, auf eine CD gebrannt und der Bundeswahlkommission übermittelt. Die Bundeswahlkommission kann nun alle Stimmen entschlüsseln (wohlgemerkt, da sind noch die Namen dabei). Dazu sind mindestens 3 der 4 Mitglieder der Kommission notwendig. Somit hat die Bundeswahlkommission die Möglichkeit, festzustellen, wer wen gewählt hat. Die Stimmen werden erst dann von den Namen getrennt und gemischt. Anschließend gelangen sie über eine weitere CD-ROM an einen PC, auf dem die nicht zertifizierte Auszählungssoftware läuft. Den Wahlkommissionen bleibt nun nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass diese das d&#8217;Hondt&#8217;sche Verhältniswahlrecht kennt und richtig auszählen kann. Das betrifft übrigens die auf Papier abgegebenen Stimmen im selben Maße wie die elektronischen. Das war noch nicht alles Dabei sind noch weitere Sicherheitsrisiken vorhanden: Einerseits gibt es kaum einen Schutz gegen bösartige Software auf den Client-PCs (d.s. die PCs der Studentinnen und Studenten). Andererseits wurde auch bekannt, dass seit 2006 Fehler in der Bürgerkartenumgebung selbst bekannt sind. Ein Gutachten darüber wurde bisher nur auszugsweise veröffentlicht, der Rest wird geheim gehalten. Fazit Im Endeffekt kann man nur darauf hoffen, dass dieses leidige Projekt von Minister Hahn nach diesen Wahlen denselben Weg wie der leidige Plan, aus den CERN auszusteigen, geht. druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>e-Voting, Teil III</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Apr 2009 01:34:50 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Zahltag Wahltag rückt näher, und das äußert sich unter anderem darin, dass nun die Wählerverzeichnisse in den Räumlichkeiten der Hochschülerschaften zur Einsicht aufgelegt werden müssen. Normalerweise ist das eher ein Formalakt. Durch die neue technische Abwicklung der Wahl (siehe dazu auch meine letzten Berichte hier und hier) kam es offenbar bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse zu einigen Unregelmäßigkeiten. Zahlreiche Personen, darunter auch der Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Gruppe, scheinen trotz aufrechter Zulassung zum Studium nicht im WählerInnenverzeichnis auf. Alle Studierenden, die keinen Einspruch einlegen, werden somit vom Wahlrecht ausgeschlossen. [Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH Uni Graz] Zusätzlich sind einige Studierende laut WählerInnenverzeichnis für Studienrichtungen wahlberechtigt für die Sie nicht inskribiert sind oder es fehlen gültig inskribierte Studienrichtungen. Michael Schöndorfer, stv. Vorsitzender der ÖH Uni Graz stellt dazu fest: &#8220;Neben der Tatsache, dass die Zuordnung der inskribierten Studienrichtungen zu den wahlberechtigten Studierenden völlig fehlerhaft ist, sind Studierende an der Uni Graz auch für Studienrichtungen (Bauingenieurwesen) wahlberechtigt, die an unserer Uni gar nicht angeboten werden.&#8221; (Quelle: Presseaussendung der ÖH Uni Graz) Alle, die sich für e-Voting registriert haben, können die Wahlberechtigung online überprüfen. Allen anderen bleibt nichts anderes übrig als bis zu vier Wochen vor dem letzten Wahltag, also bis zum 30. April, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und gegebenenfalls ebenfalls innerhalb dieser Frist Einspruch zu erheben. Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten müssen laut HSWO 2005 §20 in der Zeit von 5 Wochen bis 4 Wochen vor dem letzten Wahltag in den Räumen der Hochschülerschaften an den Universitäten aufgelegt werden, innerhalb dieser Zeit kann das Wählerverzeichnis schriftlich bei dem oder der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission beeinsprucht werden. Diese muss dann bis 3 Wochen vor dem letzten Wahltag über die Einsprüche entscheiden, wobei gegen die Entscheidung der Wahlkommission keine Rechtsmittel zulässig sind. &#8220;Die Wahlkommission hat eine Verbesserung der Verzeichnisse durchzuführen, wenn durch Vorlage geeigneter Urkunden oder Belege deren Unrichtigkeit bewiesen wird.&#8221; Ich nehme an, eine e-mail ist nicht ausreichend. Ich weiß nicht ob &#8220;schriftlich&#8221; wonders definiert ist, aber in §68 HSWO steht unter anderem: &#8220;Werden mittels E-Voting abgegebene Stimmen für ungültig erklärt, so sind die betroffenen Wählerinnen und Wähler schriftlich darüber zu verständigen. [...] Zusätzlich hat eine Verständigung per E-Mail, Telefon oder Fax zu erfolgen, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen.[...]&#8221; Wer sich also, so wie eine Mitbegründerin von papierwahl.at, nicht im Wählerverzeichnis findet, sollte den Einspruch per eingeschriebenem Brief an die Wahlkommission schicken und dem Schreiben eine Studienbestätigung oder Ähnliches beilegen. Hat jemand von euch einen Fehler im Wählerverzeichnis entdeckt? Bitte um Kommentare druckerfreundliche Ansicht]]></description>
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		<title>e-Voting, die zweite</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Apr 2009 16:12:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dan</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit meinem ersten Artikel über e-Voting haben sich ein paar Dinge getan:

    * Wissenschaftsminister Hahn hat in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage die Kosten des Projekts offen gelegt.
    * Auf der "Whistleblower"-Website Wikileaks ist eine Anleitung zur Bedienung des e-Voting-Systems aufgetaucht, die Anlass zur Sorge gibt.
    * Zu guter Letzt wurde bekannt, dass die eingesetzte Software der Firma Scytl bei vergangenen Wahlen nicht besonders gut abgeschnitten hat.
Auffällig ist, dass die gesamte Tätigkeit der Wahlkommissionen und Unterkommissionen, vom Erstellen der Wählerlisten zu den Niederschriften der Sitzungen und schlussendlich zur Verständigung der gewählten Kandidaten,  im elektronischen System abgebildet wird.
Das heißt aber auch, dass die Papierwahl nicht viel sicherer als die elektronische Wahl ist.
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