Viel Geld mit weniger Warmwasser: Das Geschäftsmodell hinter kostenlosen Energiesparmaßnahmen

DurchflussbegrenzerVor einigen Tagen flatterte mir ein Brief von einer Consultingfirma ins Haus. Der Inhalt: Ein „Wasserspar-Set“ aus drei Durchflussbegrenzern, die ich zwischen Armatur und Sieb bzw. Duschkopf schrauben möge. Vollkommen kostenlos. „Die haben doch nichts zu verschenken“, dachte ich mir und begann zu recherchieren.

Die Idee, Durchflussbegrenzer als Energiesparmaßnahme zu verwenden, ist nicht dumm. Für die Warmwasserbereitung wird eine Menge Energie verwendet. Ein kleines Rechenbeispiel: 10 Minuten duschen mit 12 Litern pro Minute. Um 120 Liter Wasser von 5° auf 45° zu erwärmen, benötigt ein Warmwasserbereiter mindestens 5,6 Kilowattstunden. Ganz schön viel, besonders im Vergleich zu energieeffizienten Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen oder Geschirrspülern, die im Öko-Programm unter 1 KWh pro Einsatz verbrauchen. Um beim Warmwasser zu sparen, benötigt man noch dazu kein teures neues Gerät: Ein Durchflussbegrenzer aus Kunststoff im Wert von wenigen Cent reicht. Reduziert er die Wassermenge von 12 Litern pro Minute auf 8 Liter pro Minute, so spart man bei einem 10-Minuten-Duschgang etwa 1,9 KWh.

Was aber bringt es dem Unternehmen, mir als Verbraucher diese Durchflussbegrenzer zu schicken? Die Energieversorger müssen laut dem Bundes-Energieeffizienzgesetz jährlich nachweisen, dass sie Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben, die mindestens 0,6% der Energiemenge einsparen, die sie im Vorjahr an Endkunden verkauft haben. Zumindest 40% dieser 0,6% sollen dabei in Haushalten gespart worden sein. Diese Maßnahmen können sie auch ausschreiben und von anderen Unternehmen zukaufen—zum Beispiel von dieser Consultingfirma.

Gelingt den Energieversorgern dieser Nachweis nicht, drohen teure Ausgleichszahlungen: Zumindest 20 Cent pro nicht eingesparter Kilowattstunde sieht das Gesetz vor. Wie genau diese Maßnahmen bewertet werden, steht in der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung. Die in unserem Rechenbeispiel von einer Person beim Duschen gesparte Energie beträgt 675 KWh pro Jahr. Die Verordnung rechnet mit „nur“ 529 KWh pro Person und Jahr. Mit durchschnittlich 2,23 Personen im Haushalt entspricht das theoretisch einer Ausgleichszahlung von 236 Euro für die Dusche alleine!

Die gesetzten Energiesparmaßnahmen werden von der Monitoringstelle Energieeffizienz überwacht, die im Auftrag des Wirtschaftsministeriums handelt. Grundsätzlich kann jeder Konsument jede in seinem Haushalt gesetzte Energiesparmaßnahme an einen Energieversorger abtreten, falls dieser zustimmt. Die Monitoringstelle empfiehlt daher, dass man mit den eigenen Energieversorgern Kontakt aufnimmt.

Natürlich kann in einem Haushalt jede Energiesparmaßnahme nur einmal gesetzt werden. Daher ist es sinnvoll, auf das Schreiben der Consultingfirma zu reagieren! Es ist gut möglich, dass man von einem anderen Unternehmen ein besseres Angebot für den Einsatz von Durchflussbegrenzern bekommt.

Andere Firmen sind schon auf den Zug aufgesprungen: Ein Gasversorger verteilte vor einigen Wochen in einer Einkaufsstraße gegen Registrierung LED-Lampen und wassersparende Brauseköpfe. Und in einer Startup-Fernsehshow fabulierte ein Gründer über die traumhaften Erfolgschancen seines Produkts: ein Durchflussbegrenzer.

 

 

NB: Alle Aussagen ohne Gewähr! Ich bin kein Jurist. 🙂