Von Schulnoten und Sternen

Von Schulnoten und Sternen

Dieser Tweet erfreut sich in den letzten Tagen einiger Beliebtheit:

Worum geht’s?

In ihrer endlichen Weisheit haben sich die Verhandler der beiden voraussichtlich zukünftigen österreichischen Regierungsparteien dazu entschlossen, in den ersten drei Schulstufen die Notenskala von 1 bis 5 wieder vorzuschreiben.

Wie ist das bis jetzt geregelt?

Derzeit haben die Schulen dank ihrer Autonomie die Wahl: Lehrer und Eltern entscheiden zu Beginn des Schuljahres, ob die Kinder nach klassischen Noten von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“ beurteilt werden oder mittels einer schriftlichen „Leistungsinformation“, die größere Differenzierungen ermöglicht.
Der Standard

 

Im Rahmen der Alternativen Leistungsbeschreibung werden zweimal jährlich vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin Bewertungsgespräche abgehalten, zu denen die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen bzw. Schüler eingeladen werden (Kind-Erziehungsberechtigte-Lehrende-Gespräche). Basis dieser Gespräche ist eine durchgehende Dokumentation der Lernfortschritte in Form eines Lernzielkatalogs, einer Lernfortschrittsdokumentation oder eines Portfolios. In den Gesprächen werden die Ausgangssituation, festgestellte Lernfortschritte, sowie zu erreichende Lernziele hinsichtlich der Selbständigkeit der Arbeit, des Erfassens und Anwendens des Lehrstoffes, der Durchführung der Aufgaben und der Eigenständigkeit sowie die Persönlichkeitsentwicklung und das Verhalten in der Gemeinschaft erörtert und dokumentiert. Diese Gespräche werden durch eine schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation ergänzt. Im Rahmen der KEL-Gespräche sind Vereinbarungen zur Erreichung der festgesetzten Lernziele mit allen Beteiligten zu treffen.
Bildungsministerium

Die Alternative Leistungsbewertung besteht also nicht nur daraus, dass im Zeugnis nette Sätze statt der herkömmlichen Noten stehen. Sie enthält auch die genauere Dokumentation des Lernfortschritts und eine Art Sprechstunde/Elternsprechtag, an der auch die Schülerin oder der Schüler teilnimmt, einmal pro Semester.

Die herkömmlichen Schulnoten wurden damit nicht abgeschafft: In der vierten Schulstufe werden sie benötigt, um über die Aufnahme in eine AHS zu entscheiden. Davor können die Lehrer Sätze wie z.B. „Insgesamt erbringt Max eine sehr gute Leistung in Mathematik“ verwenden. Da versteht jeder, welche Note gemeint ist.

Noch ein paar Bemerkungen:

Natürlich ist mir nicht entgangen, dass die Bewertungen beim Onlineshopping auch Sterne enthalten. Der eigentliche Informationsgehalt steckt für mich aber in den Texten. Selbstverständlich haben die Eltern auch die Möglichkeit, zum Elternsprechtag oder in eine Sprechstunde zu gehen. Auf den ersten Blick sieht der Plan, Noten wieder vorzuschreiben, so aus, als sei er dazu gedacht, die Bewertung objektiver zu machen. In der Realität könnte er genau den gegenteiligen Effekt haben. Zuletzt sollten wir auch bedenken, dass es um Volksschüler geht. Der Leistungsdruck kommt ohnehin früh genug: man muss nicht schon in der ersten Klasse damit beginnen.

Türkisch als Maturafach? Eine Replik.

Die Presse hat Anfang dieser Woche berichtet, dass es im Unterrichtsministerium konkrete Pläne gibt, Türkisch in die lange Liste jener Sprachen, die in den allgemeinbildenden höheren Schulen als zweite lebende Fremdsprache angeboten werden können, aufzunehmen. Insbesondere habe das Ministerium schon die geisteswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz damit beauftragt, Lehrpläne für das Lehramtsstudium Türkisch auszuarbeiten. Der Bundesregierung scheint dies sehr unangenehm zu sein, man übte sich im kollektiven Zurückrudern und Dementieren. Die Presse schrieb dann gestern von „übertriebenem Wirbel„.

In jeden Fall hat diese Debatte wieder einmal die paar Millionen österreichischen Experten für Bildungspolitik,Integrationspolitik und Fußball aus dem Bau gelockt. Der zu erwartende Aufruhr blieb nicht aus.

Ich möchte hier auf einige Argumente aus einem Blogpost von Roman Korecky, einem Wiener SPÖ-Mitglied und „Bildungsreferent der Sektion 10“, eingehen, weil ich manche davon für hilfreich halte und mich über andere ärgere.

Korecky betont, dass Kinder, die es in unserem integrantenfeindlichen Schulsystem bis in die siebente bzw. neunte Schulstufe schaffen, bereits außerordentlich gut integriert sein müssen. Ohne nahezu perfekte Deutschkenntnisse könnten sie dem Schulunterricht nicht folgen. Türkisch als zweite lebende Fremdsprache würde keine Parallelgesellschaften fördern, sondern eventuell sogar deren Entstehung entgegenwirken und zur Weltoffenheit beitragen.

So weit, so gut. Das finde ich auch. Dann bringt Korecky ein seltsames, aber umso beliebteres Spiel: Wir stellen uns mal vor, wir sind ein AusländerMigrant…Mitbürger mit Migrationshintergrund und packen die gängigsten Klischees in dieses Gedankenspiel.

Versetzen wir uns nun einmal in die Rolle eines türkischen Migranten. Zu Hause spricht er oder sie türkisch. In der Schule und in der Öffentlichkeit Deutsch. Somit sind Deutsch und Türkisch für ihn oder sie praktisch gleichwertige Sprachen, die beide wie eine Muttersprache beherrscht werden.

Erstens würde ich gerne mal die Annahme, dass das Kind des typischen Migranten zuhause ausschließlich türkisch spricht, anzweifeln. Österreich hat seit 1964 in der Türkei Gastarbeiter angeworben (Quelle, S.5). Unter den Jugendlichen, die Türkisch als 2. lebende Fremdsprache wählen könnten, werden auch einige sein, deren Eltern in Österreich aufgewachsen sind. Es ist naheliegend, dass sie daheim auch teilweise Deutsch sprechen.

Zweitens besteht doch ein gravierender Unterschied zwischen den Sprachkenntnissen, die man als Kind über die Muttersprache erlernt und jenen Kenntnissen, die man in der Schule vermittelt bekommt. Jede Deutschprofessorin wird davon zu berichten wissen, dass sie versucht, ihren Schülern „der wos“ und andere umgangssprachliche Phrasen abzugewöhnen und ihnen die korrekte Grammatik nahezubringen. Wer türkisch nur als gesprochene Sprache kennt, beherrscht die Sprache nicht.

Jetzt kann dieser Mensch im Alter von 12, 13, 14 oder 15 Jahren Türkisch als Schulfach wählen und mit 17 oder 18 darin maturieren. Doch was lernt er oder sie dabei, was nicht schon vorher gekonnt wurde? Okay, vielleicht ein paar grammatische Feinheiten, ein paar Vokabel oder ein wenig türkische Literatur.

Das Denken über den eigenen Kulturkreis hinaus lernt er oder sie aber sicher nicht.

Herr Korecky, Sie widersprechen sich selbst. Davon abgesehen: Wenn man, so wie es die FPÖ und auch die ÖVP in Wahlkampfzeiten regelmäßig vorführt, die eigene Kultur über die Sprache zu definieren sucht, dann liegt es nahe, dass die Sprache selbst kulturelle Merkmale zu transportieren vermag.

Die Matura wäre für diese Gruppe von Schülern somit quasi zum Diskontpreis zu haben gegenüber Jugendlichen mit deutscher Muttersprache.

Es gibt genug Fächer, in denen man „billig“ maturieren kann. Natürlich hängt das von den Lehrern ab–aber Religion und Bildnerische Erziehung sind öfters heiße Kandidaten.

Was mich an diesem Argument aber am meisten stört ist dieser Neidreflex: „Warum sollen’s die Migranten dabei einfacher haben als die Einheimischen?“ Ja warum nicht? Warum sollte man Jugendlichen, die zu einem größeren Teil aus bildungsfernen Schichten stammen, die teilweise kein perfektes Deutsch als Muttersprache mitbekommen haben und sich anderen widrigen Umständen zu Trotz bis zur AHS-Matura durchgearbeitet haben, nicht ein Fach anbieten, in dem sie Vorteile haben?

Warum sollen österreichische Jugendliche mit Migrationshintergrund nicht die Möglichkeit bekommen, auch jene Sprache zu lernen, in der sie ihren Großeltern einen Brief schreiben können? Warum sollte man den österreichischen Schülerinnen und Schülern nicht die Möglichkeit geben, eine Sprache zu lernen, die von 65 Millionen Leuten in der Nähe Europas als Muttersprache gesprochen wird? Es wird ja niemand dazu gezwungen, Türkisch zu lernen, genauso wie niemand ein Problem damit hat, dass auch Russisch auf der Liste der möglichen zweiten lebenden Fremdsprachen steht! Warum sollten sie nicht die Möglichkeit haben, die Sprache eines Landes zu erlernen, das vor den Toren der EU liegt und für europäische Unternehmen ein bedeutender Zukunftsmarkt ist?
Warum nicht?

Wie viel Arbeit ist ein Uni-Studium?

In der wieder mal aktuellen Bildungsdebatte wird zwischen den Zeilen die Auffassung propagiert, Studieren wäre ohnehin so eine lässige Sache und Studentinnen und Studenten würden ohnehin mehr als genug Freizeit haben. Finanzminister Josef Pröll von der VP argumentierte unlängst in der Presse, „Man kann doch zur Sanierung des Landes verlangen, dass sich die 24-Jährigen auf eigene Beine stellen.

Nun, wie zeitaufwändig stellt sich der Gesetzgeber ein Studium vor?

Das Universitätsgesetz definiert den Arbeitsaufwand eines Studiums folgendermaßen: (§51 (2) Z26 Universitätsgesetz 2002)

Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden.

Die ECTS-Punkte beziffern den gesamten Zeitaufwand, also sowohl die Zeit, die die Lehrveranstaltung selbst in Anspruch nimmt, als auch die Zeit, die fürs Lernen, Schreiben von Seminararbeiten, Lösen von Übungsbeispielen und so weiter aufgewendet werden muss.

1 ECTS-Punkt entspricht somit 25 Arbeitsstunden (1500/60).

Das Semester hat zirka 15 Wochen (das nicht mehr gültige Universitäts-Studiengesetz schrieb genau 30 Wochen pro Studienjahr und mindestens 14 pro Semester vor, nunmehr können die Unis das flexibler gestalten). Die Bachelor- und Masterstudienpläne sind so gestaltet, dass auf jedes Semester 30 ECTS kommen (insgesamt 180 ECTS für Bachelor und 120 ECTS für Master).

Aus diesen Angaben ergibt sich eine Arbeitszeit von 50 Stunden pro Woche während des Semesters (25*30/15).

In Deutschland geht die Kultusministerkonferenz sogar von einem Zeitaufwand von 1800 Stunden pro Jahr aus, das ergäbe 30 Stunden pro ECTS bzw. 60 Stunden pro Woche.

Natürlich bleiben in diesen Berechnungen die vorlesungsfreien Zeiten (vor allem im Sommer) unberücksichtigt. Es bleibt aber auch unberücksichtigt, dass viele Studierende mehr Lehrveranstaltungen als vorgeschrieben besuchen und im Sommer ohnehin Ferialjobs haben.