Wie man die ÖH-Wahlen manipuliert

(derStandard.at hat diesen Artikel mit meiner Zustimmung übernommen.)

Vom 24. bis 26. Mai sind wieder die Hochschülerschaftswahlen. Alle Studierenden sind dazu aufgerufen, zwei der vier Ebenen der ÖH direkt zu wählen. Auf der Ebene der Studienvertretungen darf jeder mehrere Personen namentlich wählen. Für die Ebene der Universitätsvertretung gilt ein Listenwahlrecht, man wählt also zum Beispiel den VSStÖ, die AG oder die GRAS.

Natürlich kann man die Wähler durch Wahlkampf gewinnen, was die Fraktionen auf der UV-Ebene auch machen. Auf der Ebene der Studienvertretungen bietet sich aber eine andere Variante an-ich nenne sie die legale Wahlmanipulation. So geht’s:

Unser wunderbares ÖH-Wahlrecht bietet jedem Studenten die Möglichkeit, in allen seinen Studienrichtungen die Studienvertretungen zu wählen. Praktischerweise kann man in Österreich nahezu beliebig viele Studienrichtungen an allen möglichen Unis belegen. Eine Ausnahme: man darf dieselbe Studienrichtung nicht an mehreren verschiedenen Unis gleichzeitig studieren.

Praktischerweise läuft das dann so ab, dass manche VertreterInnen und SympathisantInnen von wahlwerbenden Gruppen links und rechts  sich als wahre studentische Multitasker erweisen und die drei Wahltage nützen, um ein Wahllokal nach dem anderen abzuklappern und dort die Stv-KandidatInnen zu wählen, die von einer Gruppierung unterstützt werden. Als normaler Student oder auch als Kandidat erkennt man diese Leute daran, dass sie zwar den expliziten Willen haben, für Studienrichtung A zu wählen, aber oft den Weg zum Wahllokal der Studienrichtung A, das ganz zentral eingerichtet ist und den StudentInnen der Studienrichtung A auf jeden Fall bekannt sein müsste, nicht alleine finden. Die Wahlbeobachter und Mitglieder der Unterkommission der Wahlkommission erkennen diese Leute daran, dass der Platz im Studentenausweis für die Stempel der verschiedenen Wahlkommissionen kaum ausreicht. Gerüchten zufolge werden manchmal auch mehrere Unis in mehreren Städten abgeklappert.

Tatsächlich hatte ich auch einmal die Möglichkeit, die Statistik einer Studienrichtung einzusehen, in der man sehr genau erkennen konnte, dass sich in den Sommersemestern mit ÖH-Wahlen bedeutend mehr Studierende neu für diese Studienrichtung angemeldet hatten als in den anderen Sommersemestern.

Kann man auf diese Art das Ergebnis merklich beeinflussen? Ja, man kann. Manche kleinere Studienvertretungen haben vielleicht insgesamt 500 Wahlberechtigte. Bei den üblichen 20-30% Wahlbeteiligung bedeutet das, dass die sehr beliebten KandidatInnen froh sein können, wenn sie über 100 Stimmen bekommen. Beispielsweise 30 zusätzliche Stimmen machen da einen großen Unterschied–für eine Basisgruppe oder eine andere Organisation sind die aber einfach aufzutreiben.

Und nun zur Königsdisziplin: Nicht immer ist es einfach, eine sinnvolle Anzahl an KandidatInnen (je nach Stv 3-5)  aus den StudentInnen einer Studienrichtung zu rekrutieren. Damit man nicht nur eine oder zwei Personen auf dem Wahlvorschlag hat stellt man dann einfach Leute auf, die irgendwas anderes studieren, denn schließlich bekommt man ja ohnehin die Stimmen der eigenen FraktionswählerInnen und ein paar echte WählerInnen wird man wohl durch Cocktails und andere Goodies oder durch „Wir sind die Guten“-Wahlpropaganda davon überzeugen können, dass-als frei erfundenes Beispiel-eine Studentin der Medienwissenschaften super die Interessen von Mathematikstudierenden vertreten kann.

 

e-Voting: Abschied mit Freude

Über das vom Wissenschaftsministerium unter Johannes Hahn begonnene e-Voting-Projekt bei den Hochschülerschaftswahlen habe ich hier in diesem Blog schon kritisch berichtet (e-Voting und die ÖH-Wahlene-Voting, die zweiteÖH-Wahlen: Zum StartBesser wählen mit BürgerkarteÖH-Wahlen: Wie geht’s weiter?).

Umso mehr freut es mich, dass Hahns Nachfolgerin Beatrix Karl sich dazu entschlossen hat, das e-Voting-Projekt nicht mehr weiterzuführen. In einem Interview, das sie dem Standard Anfang April gegeben hat, kommt zwar klar hervor, dass sie die demokratischen Defizite in der Umsetzung des e-Voting-Systems nicht kapiert hat („Es gibt keine Sicherheitsbedenken.„, „…vom System her hat es ja funktioniert.„), aber man kann sich ja mal über das Ergebnis freuen.

Mehr lesen

ÖH-Wahlen: Zum Start

Heute starten die Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft. Bis inklusive Freitag können Stimmen per e-Voting abgegeben werden, in der nächsten Woche dürfen dann alle wählen, die nicht für e-Voting registriert sind oder ihr Wahlrecht nicht elektronisch ausüben möchten.
Seit meinem letzten Artikel zum Thema e-Voting hat sich einiges getan…

Die Kosten

Die Summe der aufgelisteten Kosten des E-Votings im Rahmen der ÖH-Wahlen 2009 für alle Firmen, Organisationen und sonstige (etwa interne) Beiträge beträgt nun 567.139,04 Euro. (aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung)

Die Sicherheit

Wir erinnern uns: Das Wissenschaftsministerium hat die Wahlsoftware von der spanischen Firma Scytl zugekauft, deren Wahlsoftware schon einmal dazu geführt hat, dass eine Wahl wiederholt werden musste (damals hat die Software einige Stimmen „vergessen“).
Natürlich bemüht man sich im Wissenschaftsministerium redlich darum, dass die elektronischen Wahlen so sicher wie möglich sind–oder zumindest so sicher wie möglich aussehen. Da ist ein eigenes „Zentrum für Sicherheit in der Informationstechnologie“ dabei, das die Aufgabe hat, die Sicherheit zu zertifizieren, das Bundesrechenzentrum hat offenbar die Server in einem speziell abgesicherten Raum stehen, und so weiter.

Ähnlichen Code ansehen?

Weniger toll finde ich die Tatsache, dass die Software von Scytl nach wie vor eher eine „Black Box“ ist, die irgendein Resultat ausspuckt, von dem man hoffen muss, dass es richtig ist. Problematisch ist, dass Scytl natürlich Geld mit der Software verdienen möchte und daher den Quellcode der Software möglichst geheim halten will. Vor einigen Tagen erreichte mich via Facebook die folgende Aussendung von studi.gv.at:

Subject: Größtmögliche Transparenz und Sicherheit für E-Voting bei ÖH Wahlen

Zehn Tage vor Beginn der Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe zu den ÖH-Wahlen 2009 wird am Freitag der nächste Schritt zu größtmöglicher Transparenz und Sicherheit gesetzt.

Wie vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugesagt und von zahlreichen Stellen begrüßt, wird die Programmierung – der sogenannte Quell-Code – der österreichischen Internetwahl-Lösung vorgelegt. Diese Vorgangsweise ist international einmalig und Teil des für Österreich ausgearbeiteten Sicherheits- und Qualitätspakets.

Das kann man glauben-oder nicht. Es gibt sehr viele sicherheitsrelevante Programme, deren Quellcode vollständig offen verfügbar ist (in erster Linie Open-Source-Software).

Möglichkeit zur Einsicht in den Code haben gemäß § 64 Abs. 7 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 die Mitglieder der Wahlkommissionen sowie die Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter der Wahlkommissionen.

Man kann nur hoffen, dass die Wahlbeobachter alle Experten für e-Voting-Systeme sind (was aber wohl nicht der Fall sein wird).

Während der ganztägigen Einsichtnahme, die in den Räumen des Bundesrechenzentrums stattfindet, stehen ihnen neben dem kompletten Quellcode, unter anderem Informationen über die verwendete Kryptographie und die Ausfallsicherheit zur Verfügung. Um ein eingehendes Prüfen des Codes zu ermöglichen, wird die Einsicht durch ein eigenes Computerprogramm unterstützt. Auch die befassten Programmierer, Kryptographen und Techniker stehen vor Ort für Erklärungen zur Verfügung.

Das ist eine reine Alibiaktion. Binnen eines Tages wird es kaum jemandem möglich sein, das komplette Programm zu verstehen und auch noch die eine oder andere Sicherheitslücke zu finden. Dass die Einsicht durch ein eigenes Computerprogramm unterstützt wird mag eine Hilfe sein, es kann aber genauso gut dazu dienen, Lücken zu verstecken oder die Einsicht zu behindern. Aber gehen wir mal davon aus, dass es tatsächlich jemandem gelänge, binnen weniger Stunden eine Sicherheitslücke ausfindig zu machen…

Um die Sicherheit der Wahlen zu gewährleisten und gleichzeitig größtmögliche Transparenz zu ermöglichen, haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einsicht zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Damit konnte das Ziel sichergestellt werden, dass der elektronische Teil der ÖH-Wahlen 2009 nicht nur rechtlich und technisch sondern auch bezüglich der Einbindung der Beteiligten einwandfrei vorbereitet werden konnte.

Die Stillschweigevereinbarung (im Englischen NDA=Non-Disclosure-Agreement) ist eine ziemliche Frechheit. Wenn nun jemand eine Sicherheitslücke fände, dürfte er (oder sie) diese Lücke nicht veröffentlichen ohne dabei das NDA zu brechen.

Das Nachrichtenportal heise.de (bzw. die Computerzeitschrift c’t) hat sich das Projekt genauer angesehen und schildert, wie diese Einsichtnahme ablief und wie die Auszählung funktioniert:

Im Endeffekt wurde den Teilnehmern irgendein Code gezeigt, weder der Code, der verwendet wird, noch der Code, der zertifiziert wurde. Größere Teile der verwendeten Programmcodes fehlten überhaupt. Der Code war nicht dokumentiert und die Wahlbeobachter durften nicht mal die PCs angreifen. Der Code der Bürgerkartenumgebung, die zum Wählen verwendet wird, bleibt ebenso geheim. Sollten sich einzelne Wahlkommissionen dafür entscheiden, nicht per e-Voting wählen zu lassen werden sie dazu gezwungen. Die Securities hinderten die Wahlbeobachter sogar dabei, Notizen zu machen.
Die Software, die für die Auszählung der Stimmen verwendet werden soll wurde nicht gezeigt.

Nach der Wahl werden die Stimmzettel, die noch mit Namen versehen sind, auf eine CD gebrannt und der Bundeswahlkommission übermittelt. Die Bundeswahlkommission kann nun alle Stimmen entschlüsseln (wohlgemerkt, da sind noch die Namen dabei). Dazu sind mindestens 3 der 4 Mitglieder der Kommission notwendig. Somit hat die Bundeswahlkommission die Möglichkeit, festzustellen, wer wen gewählt hat. Die Stimmen werden erst dann von den Namen getrennt und gemischt. Anschließend gelangen sie über eine weitere CD-ROM an einen PC, auf dem die nicht zertifizierte Auszählungssoftware läuft. Den Wahlkommissionen bleibt nun nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass diese das d’Hondt’sche Verhältniswahlrecht kennt und richtig auszählen kann. Das betrifft übrigens die auf Papier abgegebenen Stimmen im selben Maße wie die elektronischen.

Das war noch nicht alles

Dabei sind noch weitere Sicherheitsrisiken vorhanden:

Einerseits gibt es kaum einen Schutz gegen bösartige Software auf den Client-PCs (d.s. die PCs der Studentinnen und Studenten).

Andererseits wurde auch bekannt, dass seit 2006 Fehler in der Bürgerkartenumgebung selbst bekannt sind. Ein Gutachten darüber wurde bisher nur auszugsweise veröffentlicht, der Rest wird geheim gehalten.

Fazit

Im Endeffekt kann man nur darauf hoffen, dass dieses leidige Projekt von Minister Hahn nach diesen Wahlen denselben Weg wie der leidige Plan, aus den CERN auszusteigen, geht.

e-Voting, Teil III

Der Zahltag Wahltag rückt näher, und das äußert sich unter anderem darin, dass nun die Wählerverzeichnisse in den Räumlichkeiten der Hochschülerschaften zur Einsicht aufgelegt werden müssen. Normalerweise ist das eher ein Formalakt.

Durch die neue technische Abwicklung der Wahl (siehe dazu auch meine letzten Berichte hier und hier) kam es offenbar bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse zu einigen Unregelmäßigkeiten.

Zahlreiche Personen, darunter auch der Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Gruppe, scheinen trotz aufrechter Zulassung zum Studium nicht im WählerInnenverzeichnis auf. Alle Studierenden, die keinen Einspruch einlegen, werden somit vom Wahlrecht ausgeschlossen. [Florian Ortner, Vorsitzender der ÖH Uni Graz]

Zusätzlich sind einige Studierende laut WählerInnenverzeichnis für Studienrichtungen wahlberechtigt für die Sie nicht inskribiert sind oder es fehlen gültig inskribierte Studienrichtungen. Michael
Schöndorfer, stv. Vorsitzender der ÖH Uni Graz stellt dazu fest:
„Neben der Tatsache, dass die Zuordnung der inskribierten
Studienrichtungen zu den wahlberechtigten Studierenden völlig fehlerhaft ist, sind Studierende an der Uni Graz auch für
Studienrichtungen (Bauingenieurwesen) wahlberechtigt, die an unserer Uni gar nicht angeboten werden.“

(Quelle: Presseaussendung der ÖH Uni Graz)

Alle, die sich für e-Voting registriert haben, können die Wahlberechtigung online überprüfen.

Allen anderen bleibt nichts anderes übrig als bis zu vier Wochen vor dem letzten Wahltag, also bis zum 30. April, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und gegebenenfalls ebenfalls innerhalb dieser Frist Einspruch zu erheben.

Die Verzeichnisse der Wahlberechtigten müssen laut HSWO 2005 §20 in der Zeit von 5 Wochen bis 4 Wochen vor dem letzten Wahltag in den Räumen der Hochschülerschaften an den Universitäten aufgelegt werden, innerhalb dieser Zeit kann das Wählerverzeichnis schriftlich bei dem oder der Vorsitzenden der zuständigen Wahlkommission beeinsprucht werden. Diese muss dann bis 3 Wochen vor dem letzten Wahltag über die Einsprüche entscheiden, wobei gegen die Entscheidung der Wahlkommission keine Rechtsmittel zulässig sind.
„Die Wahlkommission hat eine Verbesserung
der Verzeichnisse durchzuführen, wenn durch Vorlage geeigneter Urkunden oder Belege deren Unrichtigkeit bewiesen wird.“

Ich nehme an, eine e-mail ist nicht ausreichend. Ich weiß nicht ob „schriftlich“ wonders definiert ist, aber in §68 HSWO steht unter anderem: „Werden mittels E-Voting abgegebene Stimmen für ungültig erklärt, so sind die betroffenen Wählerinnen und Wähler schriftlich darüber zu verständigen. […] Zusätzlich hat eine Verständigung per E-Mail, Telefon
oder Fax zu erfolgen, sofern entsprechende Kontaktdaten vorliegen.[…]“

Wer sich also, so wie eine Mitbegründerin von papierwahl.at, nicht im Wählerverzeichnis findet, sollte den Einspruch per eingeschriebenem Brief an die Wahlkommission schicken und dem Schreiben eine Studienbestätigung oder Ähnliches beilegen.

Hat jemand von euch einen Fehler im Wählerverzeichnis entdeckt? Bitte um Kommentare 😉