Wie man die ÖH-Wahlen manipuliert

(derStandard.at hat diesen Artikel mit meiner Zustimmung übernommen.)

Vom 24. bis 26. Mai sind wieder die Hochschülerschaftswahlen. Alle Studierenden sind dazu aufgerufen, zwei der vier Ebenen der ÖH direkt zu wählen. Auf der Ebene der Studienvertretungen darf jeder mehrere Personen namentlich wählen. Für die Ebene der Universitätsvertretung gilt ein Listenwahlrecht, man wählt also zum Beispiel den VSStÖ, die AG oder die GRAS.

Natürlich kann man die Wähler durch Wahlkampf gewinnen, was die Fraktionen auf der UV-Ebene auch machen. Auf der Ebene der Studienvertretungen bietet sich aber eine andere Variante an-ich nenne sie die legale Wahlmanipulation. So geht’s:

Unser wunderbares ÖH-Wahlrecht bietet jedem Studenten die Möglichkeit, in allen seinen Studienrichtungen die Studienvertretungen zu wählen. Praktischerweise kann man in Österreich nahezu beliebig viele Studienrichtungen an allen möglichen Unis belegen. Eine Ausnahme: man darf dieselbe Studienrichtung nicht an mehreren verschiedenen Unis gleichzeitig studieren.

Praktischerweise läuft das dann so ab, dass manche VertreterInnen und SympathisantInnen von wahlwerbenden Gruppen links und rechts  sich als wahre studentische Multitasker erweisen und die drei Wahltage nützen, um ein Wahllokal nach dem anderen abzuklappern und dort die Stv-KandidatInnen zu wählen, die von einer Gruppierung unterstützt werden. Als normaler Student oder auch als Kandidat erkennt man diese Leute daran, dass sie zwar den expliziten Willen haben, für Studienrichtung A zu wählen, aber oft den Weg zum Wahllokal der Studienrichtung A, das ganz zentral eingerichtet ist und den StudentInnen der Studienrichtung A auf jeden Fall bekannt sein müsste, nicht alleine finden. Die Wahlbeobachter und Mitglieder der Unterkommission der Wahlkommission erkennen diese Leute daran, dass der Platz im Studentenausweis für die Stempel der verschiedenen Wahlkommissionen kaum ausreicht. Gerüchten zufolge werden manchmal auch mehrere Unis in mehreren Städten abgeklappert.

Tatsächlich hatte ich auch einmal die Möglichkeit, die Statistik einer Studienrichtung einzusehen, in der man sehr genau erkennen konnte, dass sich in den Sommersemestern mit ÖH-Wahlen bedeutend mehr Studierende neu für diese Studienrichtung angemeldet hatten als in den anderen Sommersemestern.

Kann man auf diese Art das Ergebnis merklich beeinflussen? Ja, man kann. Manche kleinere Studienvertretungen haben vielleicht insgesamt 500 Wahlberechtigte. Bei den üblichen 20-30% Wahlbeteiligung bedeutet das, dass die sehr beliebten KandidatInnen froh sein können, wenn sie über 100 Stimmen bekommen. Beispielsweise 30 zusätzliche Stimmen machen da einen großen Unterschied–für eine Basisgruppe oder eine andere Organisation sind die aber einfach aufzutreiben.

Und nun zur Königsdisziplin: Nicht immer ist es einfach, eine sinnvolle Anzahl an KandidatInnen (je nach Stv 3-5)  aus den StudentInnen einer Studienrichtung zu rekrutieren. Damit man nicht nur eine oder zwei Personen auf dem Wahlvorschlag hat stellt man dann einfach Leute auf, die irgendwas anderes studieren, denn schließlich bekommt man ja ohnehin die Stimmen der eigenen FraktionswählerInnen und ein paar echte WählerInnen wird man wohl durch Cocktails und andere Goodies oder durch „Wir sind die Guten“-Wahlpropaganda davon überzeugen können, dass-als frei erfundenes Beispiel-eine Studentin der Medienwissenschaften super die Interessen von Mathematikstudierenden vertreten kann.

 

Tot und lebendig: das Erwin-Schrödinger-Institut für mathematische Physik

Eines der vielen unangenehmen Nebenprodukte der heurigen Budgetverhandlungen, die an sich ja schon als verfassungswidrig spät angesetzt bezeichnet wurden, ist die geplante Kürzung der Subventionen für eine ganze Reihe österreichischer außeruniversitärer Forschungsinstitute. Auf der langen Liste, die Anfang November bekannt wurde,  finden sich ein paar allgemein bekannte Institute wie zum Beispiel das Institut für Höhere Studien und Wiss. Forschung – IHS, das Konrad-Lorenz-Forschungsinstitut in Grünau im Almtal und viele nahezu unbekannte Institute.

Für besonderes Aufsehen hat die geplante Streichung der Subventionen für das Erwin-Schrödinger-Institut für mathematische Physik gesucht. Mehr lesen

Wie viel Arbeit ist ein Uni-Studium?

In der wieder mal aktuellen Bildungsdebatte wird zwischen den Zeilen die Auffassung propagiert, Studieren wäre ohnehin so eine lässige Sache und Studentinnen und Studenten würden ohnehin mehr als genug Freizeit haben. Finanzminister Josef Pröll von der VP argumentierte unlängst in der Presse, „Man kann doch zur Sanierung des Landes verlangen, dass sich die 24-Jährigen auf eigene Beine stellen.

Nun, wie zeitaufwändig stellt sich der Gesetzgeber ein Studium vor?

Das Universitätsgesetz definiert den Arbeitsaufwand eines Studiums folgendermaßen: (§51 (2) Z26 Universitätsgesetz 2002)

Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden.

Die ECTS-Punkte beziffern den gesamten Zeitaufwand, also sowohl die Zeit, die die Lehrveranstaltung selbst in Anspruch nimmt, als auch die Zeit, die fürs Lernen, Schreiben von Seminararbeiten, Lösen von Übungsbeispielen und so weiter aufgewendet werden muss.

1 ECTS-Punkt entspricht somit 25 Arbeitsstunden (1500/60).

Das Semester hat zirka 15 Wochen (das nicht mehr gültige Universitäts-Studiengesetz schrieb genau 30 Wochen pro Studienjahr und mindestens 14 pro Semester vor, nunmehr können die Unis das flexibler gestalten). Die Bachelor- und Masterstudienpläne sind so gestaltet, dass auf jedes Semester 30 ECTS kommen (insgesamt 180 ECTS für Bachelor und 120 ECTS für Master).

Aus diesen Angaben ergibt sich eine Arbeitszeit von 50 Stunden pro Woche während des Semesters (25*30/15).

In Deutschland geht die Kultusministerkonferenz sogar von einem Zeitaufwand von 1800 Stunden pro Jahr aus, das ergäbe 30 Stunden pro ECTS bzw. 60 Stunden pro Woche.

Natürlich bleiben in diesen Berechnungen die vorlesungsfreien Zeiten (vor allem im Sommer) unberücksichtigt. Es bleibt aber auch unberücksichtigt, dass viele Studierende mehr Lehrveranstaltungen als vorgeschrieben besuchen und im Sommer ohnehin Ferialjobs haben.

Einige Gedanken zur aktuellen Situation an den Universitäten

In den letzten Wochen wurde ich (als ehemaliger Studierendenvertreter) öfters nach meiner Meinung zu den aktuellen Besetzungen und Demonstrationen an den Universitäten in Österreich und im gesamten deutschen Sprachraum gefragt. Hier sind einige Gedanken zu den verschiedenen Aspekten der Proteste-in loser Folge:
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