In der wieder mal aktuellen Bildungsdebatte wird zwischen den Zeilen die Auffassung propagiert, Studieren wäre ohnehin so eine lässige Sache und Studentinnen und Studenten würden ohnehin mehr als genug Freizeit haben. Finanzminister Josef Pröll von der VP argumentierte unlängst in der Presse, „Man kann doch zur Sanierung des Landes verlangen, dass sich die 24-Jährigen auf eigene Beine stellen.“
Nun, wie zeitaufwändig stellt sich der Gesetzgeber ein Studium vor?
Das Universitätsgesetz definiert den Arbeitsaufwand eines Studiums folgendermaßen: (§51 (2) Z26 Universitätsgesetz 2002)
Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden.
Die ECTS-Punkte beziffern den gesamten Zeitaufwand, also sowohl die Zeit, die die Lehrveranstaltung selbst in Anspruch nimmt, als auch die Zeit, die fürs Lernen, Schreiben von Seminararbeiten, Lösen von Übungsbeispielen und so weiter aufgewendet werden muss.
1 ECTS-Punkt entspricht somit 25 Arbeitsstunden (1500/60).
Das Semester hat zirka 15 Wochen (das nicht mehr gültige Universitäts-Studiengesetz schrieb genau 30 Wochen pro Studienjahr und mindestens 14 pro Semester vor, nunmehr können die Unis das flexibler gestalten). Die Bachelor- und Masterstudienpläne sind so gestaltet, dass auf jedes Semester 30 ECTS kommen (insgesamt 180 ECTS für Bachelor und 120 ECTS für Master).
Aus diesen Angaben ergibt sich eine Arbeitszeit von 50 Stunden pro Woche während des Semesters (25*30/15).
In Deutschland geht die Kultusministerkonferenz sogar von einem Zeitaufwand von 1800 Stunden pro Jahr aus, das ergäbe 30 Stunden pro ECTS bzw. 60 Stunden pro Woche.
Natürlich bleiben in diesen Berechnungen die vorlesungsfreien Zeiten (vor allem im Sommer) unberücksichtigt. Es bleibt aber auch unberücksichtigt, dass viele Studierende mehr Lehrveranstaltungen als vorgeschrieben besuchen und im Sommer ohnehin Ferialjobs haben.
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leider kommen unsere politiker aus einer generation, für die nach dem studium ein gesicherter/sicherer (sprich beamten-) arbeitsplatz bereitstand. die situation, nach einem absolvierten studium, das zusätzlich mit auslandsaufenthalten garniert wurde, von einem schlecht /nicht bezahlten praktikum ins nächste zu fallen, ohne garantie, jemals einen fixen job zu erhalten, kennen unsere herren (sage ich hier mal mit absicht) politiker überhaupt nicht! wenn hr. pröll der meinung ist, dass man von den 24-jährigen einen beitrag verlangen kann, dann möchte ich postwendend die frage stellen: und was ist mit den beamten? politikern? nutzniessern der hacklerreglung? wieso wird von denen kein bzw. ein verhältnismässig niedriger beitrag verlangt?
Ich fände es schön, wenn man mal die Gelegenheit nützen würde, um die Verwaltungsreform einschließlich einer Förderalismusreform auf Schiene zu bringen. Der Föderalismus und der Größenwahn mancher Landespolitiker hat uns in den letzten Jahren z.B. das Hypo-Desaster eingebrockt. Es ist schwer zu argumentieren, warum wir viele Strukturen achtmal* und viele Gesetze neunmal haben müssen. (*Die Aufgaben des Wr. Landtags werden quasi vom Gemeinderat übernommen.) Leute wie zum Beispiel in diesem Video http://www.youtube.com/watch?v=mQHpkwuwZ3E sind genauso verzichtbar wie neun verschiedene Jugendschutzgesetze, neun verschiedene Naturschutzgesetze und so weiter.
Zum Thema Politikergehälter, aber auch zum Thema Pensionen, fiel mir der folgende Song mit seiner Kernaussage „Will you bite the hand that feeds you?“ ein: http://www.youtube.com/watch?v=xwhBRJStz7w
Enjoy!