Ich habe mich gegen die Kundenkarten der großen Handelsketten lange gewehrt. Am 19. Mai 2007 habe ich mich aber dann doch breitschlagen lassen, mich für das Stammkundenprogramm einer Supermarktkette (Merkur) anzumelden. An den Tag kann ich mich natürlich nicht mehr erinnern – Merkur schon.
Vor einigen Tagen habe ich an Merkur ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO gestellt. Die Datenschutzgrundverordnung regelt recht genau, dass diese Auskunftsbegehren innerhalb einer gewissen Frist bearbeitet werden müssen und welche Informationen die Auskunft enthalten muss.
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