Mit dem Windows Subsystem für Android bietet Windows 11 in der aktuellen Version die Möglichkeit, Android-Apps unter Windows laufen zu lassen. Das ist praktisch, wenn es von einer App keine eigene Version für Windows gibt.
Windows Subsystem für Android installieren
Via Startmenü den Microsoft Store öffnen, darin nach dem „Amazon Appstore“ suchen und diesen installieren. Dabei wird das Windows Subsystem für Android installiert. Das kann ein paar Minuten dauern. Falls das nicht geht, kann es sein, dass das System die Systemanforderungen nicht erfüllt.
Wer möchte, kann sich an dieser Stelle mit einem Amazon-Account einloggen und nach der gewünschten App suchen. Das ist die empfohlene Weise, Android Apps unter Windows zu verwenden. Falls man die gewünschte App dort findet, kann man sich den ganzen Rest sparen und die App direkt über den Appstore installieren. Leider ist der Amazon Appstore momentan zumindest für mich nur als Vorschau mit einer ganz kleinen Auswahl von Apps und vielen Spielen verfügbar. Ich finde, man sollte an dieser Stelle auch kurz in die Einstellungen wechseln und die In-App-Käufe deaktivieren. Im Folgenden schauen wir uns an, wie man Apps installieren kann, die nicht im Amazon App Store vorhanden sind.
Installation einer Android-App über die Platform Tools und ADB
Als die Regierung vor ein paar Wochen bekannt gab, wie der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus ausgezahlt werden sollte, war ich ein wenig verwundert: eine halbe Milliarde Euro* sollte in Form von speziellen Sodexo-Gutscheinen an jene Personen ausgezahlt werden, deren Kontoverbindung der Staat nicht kennt. Alle anderen sollten die 500€ per Banküberweisung bekommen.
Es passiert nicht häufig, dass die Regierung ein privates Unternehmen damit beauftragt, hunderte Millionen Euro auszuzahlen. Bisher hat man sich dafür der Postanweisung bedient – zum Beispiel für Arbeitslosengeld oder Pension. Nun kommt mit Sodexo ein weiteres Unternehmen hinzu. Die Post ist weiterhin dabei – einerseits stellt sie die RSa-Briefe zu, andererseits zahlt ihre bank99 den Wert der Gutscheine in bar aus. Es ist naheliegend, dass die beiden Unternehmen für ihre Leistungen auch bezahlt werden wollen.
Die Sodexo-Gutscheine können auch bei Unternehmen eingelöst werden, die dafür einen Vertrag mit Sodexo abschließen (Akzeptanzpartner). Die Akzeptanzpartner reichen die Gutscheine bei Sodexo ein und bekommen den Wert abzüglich einer Bearbeitungsgebühr/Disagio ausgezahlt. Mir wurde gesagt, das Disagio läge bei 3%, nachprüfen kann ich das aber nicht, da diese Verträge nicht öffentlich sind.
Für mich war das ein Anlass, dem Bundesministerium für Klimaschutz Anfang September ein paar Fragen zu stellen (siehe weiter unten). Für diese Auskunftsbegehren gibt es eine gesetzliche Grundlage – das Auskunftspflichtgesetz – und eine vom Forum Informationsfreiheit betriebene Plattform – fragdenstaat.at. Das Ministerium hat diese Auskünfte zu erteilen, soweit es nicht gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, und es hat dies ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 8 Wochen zu tun.
Als ich die Anfrage schrieb, dachte ich, die Regierung würde zumindest die Banküberweisungen selbst organisieren, zum Beispiel über die Bundesrechenzentrum GmbH, die dem Finanzministerium gehört und viele Dienste wie zum Beispiel FinanzOnline betreibt. Mittlerweile wissen wir, dass die Regierung auch die Verarbeitung der Daten und die Organisation der Überweisungen an eine private IT-Firma ausgelagert hat.
Auf das Auskunftsbegehren habe ich bisher noch keine Antwort bekommen. Die vom Gesetz vorgesehene Bearbeitungsfrist läuft aber noch bis nach dem Nationalfeiertag. Sobald ich eine Antwort bekomme, werde ich sie hier veröffentlichen. Auf FragDenStaat wird sie sowieso landen.
In letzter Zeit bietet die römisch-katholische Kirche wieder vielen Leuten einige Gründe, auszutreten. Da es zum Thema Kirchenaustritt in Österreich ein paar Gerüchte gibt, möchte ich hier die gesetzlichen Regelungen zusammenfassen und etwas dazu schreiben.
II. In Beziehung auf den Uebertritt von einer Kirche oder Religionsgenossenschaft zur anderen.
Artikel 4.
Nach vollendetem 14. Lebensjahre hat Jedermann ohne Unterschied des Geschlechtes die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Ueberzeugung und ist in dieser freien Wahl nöthigenfalls von der Behörde zu schützen. Derselbe darf sich jedoch zur Zeit der Wahl nicht in einem Geistes- oder Gemüthszustande befinden, welcher die eigene freie Ueberzeugung ausschließt.
Artikel 5.
Durch die Religionsveränderung gehen alle genossenschaftlichen Rechte der verlassenen Kirche oder Religionsgenossenschaft an den Ausgetretenen ebenso wie die Ansprüche dieses an jene verloren.
Artikel 6.
Damit jedoch der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgenossenschaft seine gesetzliche Wirkung habe, muß der Austretende denselben der politischen Behörde melden, welche dem Vorsteher oder Seelsorger der verlassenen Kirche oder Religionsgenossenschaft die Anzeige übermittelt.
Den Eintritt in die neu gewählte Kirche oder Religionsgenossenschaft muß der Eintretende dem betreffenden Vorsteher oder Seelsorger persönlich erklären.
Wer also aus der Kirche austreten möchte, muss das der „politischen Behörde“ melden, die die Nachricht über den Austritt dann an die Kirche oder Religionsgemeinschaft übermittelt. Man musste also nicht dem Pfarrer erklären, dass man nicht an Gott glaubt.
Wie der Kirchenaustritt genau funktioniert, haben die Minister des Cultus und des Innern am 18. Jänner 1869 in einer Verordnung genauer festgelegt – und die stellt bemerkenswert wenige Anforderungen an die Austrittserklärung:
§. 1. Die zur Entgegennahme der Erklärung des Austrittes aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft berufene politische Behörde ist die k. k. politische Bezirksbehörde (Bezirkshauptmannschaft) des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Meldenden, und in jenen Städten, die eigene Gemeindestatute haben, die mit der politischen Amtsführung betraute Gemeindebehörde.
In Wien ist diese Behörde das Magistrat der Stadt Wien – man wendet sich also an das Magistratische Bezirksamt.
§. 2. Die Competenz der Behörde zur Entgegennahme der Austrittserklärung ist durch die österreichische Staatsbürgerschaft des Austretenden nicht bedingt.
§. 3. Die Meldung muß bei der Behörde mündlich zu Protokoll gegeben, oder in einem an diese gerichteten, mit der Unterschrift des Austretenden versehenen Schriftstücke niedergelegt sein, und jene Angaben enthalten, die nöthig sind, um zu beurtheilen, wem sie zu übermitteln sei.
Ist diesen Erfordernissen nicht entsprochen, so muß der Austretende zur Ergänzung des Fehlenden vorgeladen werden.
§. 4. Die Identität der Person des Anmeldenden, und ob derselbe das vierzehnte Lebensjahr zurückgelegt, und sich in dem erforderlichen Geistes- und Gemüthszustande befinde, hat die Behörde nur dann zu prüfen, wenn Umstände vorliegen, die gegründete Zweifel zu erregen geeignet sind.
§. 5. Die Austretenden sind von der, über ihre Anmeldung getroffenen Verfügung schriftlich zu verständigen. Die schriftliche Verständigung kann unterbleiben, wenn die Partei, deren Identität nachgewiesen ist, hierauf verzichtet, oder wenn die mündliche Verständigung ausreicht.
Für den Austritt muss man der Behörde also mitteilen, wer man ist und aus welcher Kirche oder Religionsgemeinschaft man austreten möchte. Vermutlich braucht die Behörde auch noch Geburtsdatum und die Adresse des Hauptwohnsitzes. Es ist sicher auch sinnvoll, einen Ausweis mitzubringen, es sei denn, man ist bei der Behörde wirklich gut persönlich bekannt.
Es wundert mich, dass die Stadt Wien und viele auf online-kuendigen.at gelistete Behörden auch den Taufschein, eine Kirchenbeitragsnummer, ein Schreiben der Kirchenbeitragsbehörde oder Ähnliches sehen möchten, denn dies ist weder im Gesetz von 1868 noch in der Verordnung von 1869 vorgesehen. Eigentlich sollte es der Behörde reichen, zu wissen, an welche Religionsgemeinschaft sie die Erklärung über den Austritt weitergeben muss.
In Wien ist der Austritt aus der Kirche jedenfalls ein Verwaltungsakt, der vielleicht fünf Minuten am Bezirksamt dauert. Ich habe das vor vielen Jahren hier im Blog beschrieben.
Disclaimer: Ich bin kein Jurist. Man möge also die Aussagen zu rechtlichen Themen in diesem Blogpost mit einer Portion Vorsicht genießen – ich kann für deren Richtigkeit nicht garantieren.
Arbeitest Du auf einer Bezirkshauptmannschaft oder auf einem Magistratischen Bezirksamt? Schreib mir, wie ihr Kirchenaustritte handhabt und warum.
Diesmal habe ich eine Datenabfrage beim Onlineshoppinggiganten gemacht: Amazon.
Ich habe mir erwartet, in dieser Datenabfrage neben einigen grundlegenden Daten wie Name, Adressen, Telefonnummer, Wunschlisten, Playlists von Amazon Music vor allem auch die Bestellhistorie der letzten paar Jahre zu finden. Das sind meiner Ansicht nach jene Daten, die Amazon zur Erbringung seiner Dienstleistungen und für Reklamationen braucht. Es sollte anders kommen. Mehr lesen →
Ich hab es an dieser Stelle schon vor ein paar Jahren geschrieben: Einkaufen nervt. Die Corona-Pandemie hat daran nichts geändert. Wenn ich aber ohnehin schon im Homeoffice sitze, habe ich erst recht keine Lust, mich auf den Weg in den Supermarkt zu machen, nur um dort dann festzustellen, dass das eine oder andere Produkt schon wieder ausverkauft ist.
Lebensmittel online bestellen ist auch nicht so toll, zumindest bei den beiden Platzhirschen Billa und Spar. Bei beiden ist es im Moment so, dass erst in ein paar Tagen ein Zeitfenster für die Lieferung verfügbar ist. Mit der Erfordernis, den Liefertermin ein paar Tage im Vorhinein festzulegen, habe ich kein Problem – wohl aber mit der Notwendigkeit, einige Tage im Vorhinein zu wissen, was ich brauchen werde. Obwohl die Waren bei den beiden Platzhirschen vermutlich frühestens am Vortag der Lieferung zusammengestellt werden, kann man eine einmal abgegebene Bestellung nicht ändern.
Auftritt Gurkerl.at. Der tschechische Lebensmittelzusteller ist neu in Wien, hat aber bereits in Prag und Budapest einiges an Erfahrung gesammelt. Diese Erfahrung merkt man dem Onlineshop an. Man kann beispielsweise Obst stückweise bestellen, ohne raten zu müssen, wie viel denn nun ein Apfel wiegt – abgerechnet wird dennoch nach Gewicht. Die Artikel sind gut kategorisiert und mit Herkunftsland und Zutaten beschrieben. An einzelnen Stellen ist die Kategorisierung nicht ganz logisch – monatelang haltbare Soja- oder Haferdrinks würde man eher nicht im „Kühlregal“ suchen, Kaffeebohnen nicht unbedingt unter „Getränke“. Manche lokale Hersteller werden im Shop besonders hervorgehoben und kurz präsentiert.
Die Herkunft merkt man dem Onlineshop nicht an – die Produkte sind durchwegs solche, die man auch in einem gut sortierten österreichischen Supermarkt finden könnte. Dabei dürfte man den Wienern ziemlich genau ins Einkaufswagerl geschaut haben – auch eher unscheinbare Produkte wie Ramsa-Senf oder die runden Oblaten für Kokosbusserl sind im Shop zu finden. Dazu kommt eine ansehnliche Auswahl lokaler Produkte, viele Bio-Produkte, einige Produkte in Pfandgebinden (auch z.B. Hülsenfrüchte) und eine Auswahl von Marks&Spencer aus England. Beim Kaffee sind neben den großen Herstellern gleich fünf verschiedene 3rd wave-Kaffeeröster vertreten. Die Auswahl an Bierspezialitäten (auch in Bio) ist größer als im Supermarkt. Daran erkennt man vielleicht doch den Einfluss der Tschechen. Nicht so toll ist, dass man in der Fleischabteilung die gewünschte Menge nicht frei wählen kann, sondern mit den vorhandenen Packungsgrößen Vorlieb nehmen muss. Dass ein online-Supermarkt-Startup aber nicht gleich eine eigene Fleischerei eröffnen wird, leuchtet auch ein.
Die angebotenen Lieferzeitfenster sind angenehmerweise jeweils nur eine Stunde lang. Für meine Bestellung am Freitag gegen 16:30 konnte ich schon das Lieferzeitfenster 20:00-21:00 am selben Tag wählen. Das finde ich voll in Ordnung. Falls man länger im Voraus bestellt, kann man Berichten zufolge später noch Artikel zur Bestellung hinzufügen. Die Lieferung ist bis Jahresende kostenlos. Der Mindestbestellwert beträgt 39€. Preislich liegt gurkerl.at ein bisschen über jenen Preisen, die man aus dem Supermarkt gewöhnt ist. Dazu kommt, dass der Shop keine billigen Eigenmarkenprodukte führt. Bezahlt werden kann per Kreditkarte online oder per Kredit- und Bankomatkarte bei der Zustellung.
Die Lieferung hat dann auch ganz problemlos funktioniert. Fünf Minuten vor dem Eintreffen des freundlichen Boten bekommt man ein nettes SMS als Vorwarnung. Die Waren sind nach Temperatur getrennt in stabilen Sackerln aus Recyclingpapier verpackt. So weit ich das beurteilen kann, wurde die Kühlkette eingehalten. Bei der Bestellung kann man wwählen, dass man den Lieferschein ausgedruckt bekommen möchte. Das hat nicht funktioniert – der Lieferschein dürfte irgendwo verschwunden sein. Egal-man findet ihn auch im Kundenkonto.
Wenn man möchte, kann man dem Boten auch Pfandgebinde mitgeben, deren Wert man dann in Form von „Credits“ am Kundenkonto erstattet bekommt, die man aber erst für den nächsten Einkauf einlösen kann. Diese Credits sind laut FAQ normalerweise nur einen Monat lang gültig, es sei denn, man bemüht sich beim Kundenservice um eine Verlängerung. Nicht sehr kundenfreundlich. Wer also eine größere Menge Leergut loswerden möchte, sollte sich überlegen, damit doch lieber zum Supermarkt zu gehen.
Fazit: Gurkerl.at hat einen beachtlichen Start hingelegt. Ob der Newcomer das Serviceniveau und die gerade noch moderaten Preise halten und dabei noch Gewinn machen kann, wird sich zeigen.